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| | | Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, so langsam rückt die Sommerpause wieder in Sichtweite. Diesen Monat will daher noch einiges geschafft werden - auf politischer Ebene sowohl in Berlin als auch in Düsseldorf und dazu natürlich auch beim LfK in Köln. Gespannt warten wir derzeit auf die neue Begutachtungsrichtlinie für Pflegebedürftigkeit, die Mitte Juni veröffentlicht werden soll. Auf unseren Regionalveranstaltungen informieren wir dann ausführlich über die wichtigsten Inhalte. Von überall her hört man derzeit schon Spekulationen - doch im Endeffekt lässt sich erst etwas sagen (und dann dementsprechend handeln), wenn das Schriftstück schwarz auf weiß vorliegt. Etwas Schriftliches möchten wir auch für die Intensivpflegedienste im LfK auf die Beine stellen. Hier haben erste Sondierungsgespräche für einen Vertrag auf Landesebene stattgefunden. Inhaltlich streben wir hier einen partizipativen Prozess an und laden daher alle Intensivpflegedienste im Verband Mitte des Monats zu einer gesonderten Veranstaltung zu Information und Diskussion. Auch für die teilstationären Einrichtungen geht es jetzt in die heiße Phase. Nach langwieriger Überarbeitung ist jetzt endlich das landeseinheitlich abgestimmte Kalkulationsschema für die Vergütungsverhandlungen da! Bis zum 30. September muss jede Tagespflege in NRW eine neue Vergütung für den Übergang in die Pflegegrade verhandelt haben, sonst landet sie im ungünstigen gesetzlichen Verfahren. Keine Angst vor der großen Excel-Mappe, in der das Kalkulationsschema daherkommt - wir haben eine kleinschrittige Anleitung erstellt, mit deren Hilfe das Ausfüllen kein Zauberwerk mehr ist. Und wir helfen natürlich bei Fragen auch immer gerne weiter! Alle Einzelheiten zu den Vergütungsverhandlungen für die Tagespflege, unseren Veranstaltungen und was sonst noch los war im Mai lesen Sie in diesem Newsletter. Wir wünschen Ihnen viel Spaß dabei! Mit bestem Gruß
Christoph Treiß LfK-Geschäftsführer
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| Neue Begutachtungsrichtlinie: Top-Thema der LfK-Regionalveranstaltungen im Juni | |
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Ab 2017 werden Pflegebedürftige nach einem neuen Verfahren, dem so genannten Neuen Begutachtungsassessment (NBA), in einen Pflegegrad eingruppiert. In diesem Monat soll die Richtlinie zur Begutachtung von Pflegebedürftigkeit mit dem NBA verabschiedet werden. Der LfK macht sie zum zentralen Thema seiner beiden Regionalveranstaltungen im Juni. Melden Sie sich jetzt an! Mit der Pflegereform wird zum Jahresbeginn 2017 auch ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt. Ab 2017 soll das Neue Begutachtungsassessment den Grad der Pflegebedürftigkeit eines Menschen erfassen. Wie dieses Begutachtungsverfahren in der Praxis umgesetzt werden soll, regelt die neue Begutachtungsrichtlinie, die voraussichtlich bis Mitte Juni 2016 vom Bundesgesundheitsministerium verabschiedet wird. Am 22. und 23. Juni stellt der LfK auf zwei Regionalveranstaltungen die wichtigsten Eckdaten zum NBA vor. Außerdem präsentiert er eine eigens entwickelte Software, welche die Simulation der Begutachtung bzw. der Eingraduierung ermöglicht und den zu erwartenden Pflegegrad einschätzen kann. Eine gesonderte Einladung für die beiden Veranstaltungen in Schwerte und Bergisch Gladbach erhalten LfK-Mitglieder in Kürze per Post. Anmeldungen sind jedoch jetzt schon möglich!
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| LfK-Veranstaltung: Intensivpflegevertrag auf Landesebene? | |
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Der LfK hat gemeinsam mit den anderen Verbänden in der VAG NW Sondierungsgespräche über einen Intensivpflegevertrag mit allen Krankenkassen auf Landesebene aufgenommen. In zwei zunächst recht unverbindlichen Gesprächsrunden galt es abzuklären, inwieweit ein beiderseitiges Interesse an einem landeseinheitlichen Rahmenvertrag für die außerklinische Intensivpflege besteht. Über diesen Verlauf will der LfK auf einer gesonderten Veranstaltung für alle Intensivpflegedienste im Verband informieren und die weiteren Inhalte abstimmen. Alle Intensivpflegedienste im LfK sind eingeladen, sich am 15. Juni ab 14:30 Uhr (bis ca. 17 Uhr) über den bisherigen Stand der Sondierungsgespräche zu informieren und das weitere Vorgehen bzw. die LfK-Verhandlungsziele für diesen Bereich abzustimmen. Die Einladung richtet sich ausschließlich an LfK-Mitglieder, die bereits im Intensivbereich tätig sind. Deshalb erhalten die uns bekannten Dienste eine gesonderte Einladung mit allen Details zu der Veranstaltung. Sollten Sie bis zum 6. Juni noch keine Einladung erhalten haben, obgleich Sie Intensivpflege erbringen und abrechnen, melden Sie sich bitte per E-Mail unter Angabe Ihrer LfK-Mitgliedsnummer und Inhaber-E-Mail bei LfK-Referent Dirk Vogel.
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| Jetzt anmelden: Nur noch wenige Plätze frei bei der LfK-Denkwerkstatt PSG II | |
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Wohin geht die Reise mit dem Pflegestärkungsgesetz II, das zum Jahreswechsel in Kraft tritt? Das wollten im Mai bereits zahlreiche Pflegedienst-Inhaber zusammen mit derLfK Fördergesellschaft für ambulante Pflegedienste mbH herausfinden. Die ersten Termine der „LfK-Denkwerkstatt PSG II“ fanden regen Zulauf und brachten neue Erkenntnisse. Für die Juni-Veranstaltungen werden die Plätze ebenfalls knapp – melden Sie sich jetzt an! In der Denkwerkstatt steht eine gezielte Vorbereitung des Pflegedienstes auf die Neuerungen des PSG II im Vordergrund. Zwar erfahren Pflegedienst-Inhaber zunächst alle wichtigen Eckdaten zur Pflegereform und welche Änderungen zum Jahreswechsel auf die ambulante Pflege zukommen. Schwerpunkt der Veranstaltungen ist jedoch die gemeinsame Diskussion auf dieser Grundlage: Welche Möglichkeiten bieten sich meinem Pflegedienst? Welche Schwerpunkte kann ich setzen? Wie sieht meine Vision für den „Pflegedienst 2017“ aus? In Gruppen bis zu 20 Personen werden Strategien und Lösungsansätze unter der fachkundigen Moderation von Fördergesellschafts-Geschäftsführer Alfred Scherer diskutiert.
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| Entbürokratisierung: Zusätzliche Termine für Reflexionstreffen bei der LfK-Weiterbildung | |
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Die LfK Weiterbildungsgesellschaft für Pflegeberufe mbH bietet allen Teilnehmern ihrer Schulungen zur entbürokratisierten Pflegedokumentation zwei zusätzliche Reflexionstreffen im Juli. Melden Sie sich jetzt für die Termine in Köln und Schwerte an! Seit Sommer vergangenen Jahres können Pflegedienste am Bundesprojekt zur entbürokratisierten Pflegedokumentation teilnehmen. Der Einstieg erfolgt auch weiterhin mit einer Schulung bei der LfK Weiterbildungsgesellschaft. Für alle, die bereits mehrere Monate Erfahrung mit der Umsetzung der entbürokratisierten Pflegedokumentation im Pflegedienst sammeln konnten und auch die drei anschließenden Reflexionstermine nach der Schulung bereits besucht haben, bieten die zusätzlichen Reflexionstreffen eine gute Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch. Die eintägige Veranstaltung findet am 7. Juli 2016 in Köln sowie am 12. Juli 2016 in Dortmund-Schwerte statt und ist wie die SIS-Schulungen exklusiv LfK-Mitgliedern vorbehalten. Zusammen mit den LfK-Multiplikatoren Ute Jonas-Ludwig, Berthold Dittmann und Peter Neurohr diskutieren die Teilnehmer ihre Erfahrungen mit der neuen Pflegedokumentation und werfen einen Blick auf den aktuellen Stand im Pflegedienst und die weiteren Schritte der Umsetzung.
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| Sucht im Alter: Broschüre für Pflegekräfte erschienen | |
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| Pflegebedürftige mit einem Suchtproblem benötigen spezifische Hilfe und Unterstützung. Auch werden immer mehr suchtkranke Menschen älter. Eine neue Broschüre informiert darüber, wie Pflegekräfte zu diesem Thema qualifiziert beraten und handeln können.
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| Generalistik: Expertenanhörung im Bundestag | |
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Die geplante Ausbildungsreform der Pflegeberufe sorgt weiterhin für geteiltes Echo. Bei einer Expertenanhörung im Bundestag wurden neben viel Lob auch zahlreiche kritische Stimmen laut. Vor allem in der Kinderkrankenpflege befürchten manche Experten einen Kompetenzverlust und langwierige Nachqualifikationen. Auf der anderen Seite wurde gerade der Zusammenschluss von Alten- und Krankenpflegeausbildung als positiv gesehen. Die geplante interdisziplinäre Ausrichtung der Ausbildung sei angesichts der demographischen Entwicklung nur richtig, da in den Krankenhäusern immer mehr ältere Patienten gepflegt werden müssten und vor allem die stationäre Altenpflege oft mit multimorbiden Patienten zu tun habe. Die Experten kritisierten aber auch, dass eine fundierte Bewertung des neuen Ausbildungskonzepts nicht abschließend möglich sei, solange die zugehörige Ausbildungs- und Prüfverordnung nicht vorliege. Das Bundesgesundheitsministerium hatte im März lediglich Eckpunkte für eine solche Verordnung veröffentlicht. Im Bundestag wurde daher gefordert, das Gesetzgebungsverfahren so lange auszusetzen, bis die Verordnung vorliegt. Der GKV-Spitzenverband warnte zudem davor, dass die Ausbildungsreform deutlich teurer werden könnte als bislang angenommen. Statt der veranschlagten rund 2,4 Milliarden Euro solle eher von 3,16 Milliarden Euro ausgegangen werden.
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| Referentenentwurf für Bundesteilhabegesetz vorgelegt | |
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Das Bundesministerium für Arbeit hat den Referentenentwurf für das Bundesteilhabegesetz vorgelegt. Ziel des neuen Gesetzes ist es, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung durch finanzielle und andere Entlastungen zu verbessern und deutsches Recht in Einklang mit den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention zu bringen. Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) sollen Betroffene mehr Selbstbestimmung durch die Anhebung von Einkommens- und Vermögensobergrenzen im Bereich der Eingliederungshilfe erhalten, eine umfangreichere Teilhabe soll sichergestellt werden. Auch sollen Leistungen für Menschen mit Behinderung künftig einfacher und „wie aus einer Hand“ gewährt werden. Der Übergang von Werkstätten für Behinderte in den regulären Arbeitsmarkt soll erleichtert werden. Bei der Verbändeanhörung wurde der Gesetzentwurf von den Betroffenenverbänden vielfach kritisiert. Vertreter von Selbsthilfeorganisationen bemängeln, dass der Gesetzentwurf in der jetzt vorliegenden Form das Recht auf Teilhabe und Selbstbestimmung nicht in ausreichendem Maße erfüllt. In Deutschland leben mehr als zehn Millionen Menschen mit Behinderung, davon sind 7,5 Millionen Schwerbehinderte. Geht es nach den Plänen der Bundesregierung, sollen die mit dem Bundesteilhabegesetz verbundenen Reformen in drei Stufen umgesetzt werden. Die erste Reformstufe soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.
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| Tagespflege: Neues Kalkulationsschema online! | |
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Tagespflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen müssen bis zum 30. September 2016 eine neue Vergütungsvereinbarung verhandeln, damit sie vom landeseinheitlichen Verfahren zur Überleitung der Pflegesätze profitieren können. Die Kalkulationstabelle, die der Neuberechnung zugrunde gelegt wird, ist nun für alle Tagespflege-Mitglieder im LfK auf der Verbandshomepage abrufbar. Nach den letzten Beschlüssen im nordrhein-westfälischen Grundsatzausschuss für die Tagespflege wurde bis vor ein paar Tagen noch an der Kalkulation gefeilt. Die Tabelle hilft dabei, die neuen Pflegesätze für die ab 2017 geltenden Pflegegrade festzulegen. Dafür wurde ein landeseinheitliches Verfahren abgestimmt, das eine pauschale Anhebung der Vergütungssätze auf Basis einer 2,3-prozentigen Kostensteigerung und ab Januar 2017 eine Anhebung des Personalschlüssels in der Pflege um 20 Prozent vorsieht. Nur wer bis zum 30. September für seine Tagespflege eine neue Vergütungsvereinbarung mit den Kassen verhandelt hat, profitiert von diesem Pauschalverfahren. Danach greift das gesetzliche Überleitungsverfahren, das für Tagespflegeeinrichtungen weitaus schlechtere und möglicherweise sogar existenzgefährdende Konditionen bereithält. Im LfK-Downloadbereich finden Tagespflege-Inhaber nun alle wichtigen Unterlagen zur Verhandlung. Eine ausführliche Ausfüllanleitung erklärt die einzelnen Schritte und zeigt, welche Daten in welchen Feldern der umfangreichen Kalkulationstabelle zum richtigen Ergebnis und der maximal möglichen Steigerung von 2,3 Prozent führen. Fördergesellschaft hilft bei Vollkostenverhandlung Wer die Gelegenheit nutzen und seine Vergütung um mehr als 2,3 Prozent steigern möchte, kommt um eine Vollkostenverhandlung mit den Pflegekassen nicht herum. Die LfK Fördergesellschaft unterstützt Tagespflege-Mitglieder im LfK gerne bei dem Verfahren (kostenpflichtig). Zudem bietet sich an, die Vergütung für die so genannten 87b-Kräfte in einem Schwung mit zu verhandeln. Betreuungsangebote nach § 87b SGB XI werden ab 2017 zur Pflicht auch in teilstationären Einrichtungen. Für die Vergütungsverhandlungen nach § 87b stehen ebenfalls Vorlagen im LfK-Downloadbereich für die Tagespflege bereit. Der LfK unterstützt seine Mitglieder gerne bei den Verhandlungen. Für Fragen zu den Verhandlungen steht LfK-Referentin Heike Nordmann gerne zur Verfügung.
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| Diesen Monat neu im Downloadbereich | |
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| Musterschreiben zur Anmeldung einer sonstigen geeigneten Kraft oder eines Altenpflegehelfers für die Erbringung von Behandlungspflegen LG 1 und 2 bei der Kasse |
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| Datenbank für Pflege-Studiengänge | |
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| In Deutschland gibt es 149 pflegerelevante Studiengänge. Das haben die Betreiber des Internetportals w w w. pflegestudium. de herausgefunden. 105 verschiedene Bachelor- und 44 Master-Angebote warten demnach in der Pflege auf Studierende. Vor allem in Nordrhein-Westfalen finden angehende Akademiker eine große Auswahl an pflegerelevanten Studiengängen, sowohl an staatlichen als auch an privaten Hochschulen. Zusammen mit Bayern stellt NRW ein Drittel des deutschlandweiten Angebots. Wer sich für ein Pflegestudium interessiert, findet unter w w w. pflegestudium. de oder im zugehörigen eBook alle relevanten Informationen. Außerdem listet die Internetseite Erfahrungsberichte von Studenten, Informationen zu den Berufsfeldern und eine Datenbank mit Weiterbildungsangeboten wie der LfK-Weiterbildung auf. Verantwortlich für die Seite zeichnet eine Kölner Medienagentur, die mehrere Online-Portale zu Studium, Aus- und Weiterbildung unterhält.
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| | | Weiterbildung Behandlungspflege | |
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| | 6.6. – 30.9.2016 in Köln 4.7. – 14.11.2016 in Dortmund
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| Weiterbildung zum LfK-Pflegeberater | |
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| 13. – 15.9.2016 in Köln 8. – 10.11.2016 in Dortmund
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| Qualitätsbeauftragter für Pflegedienste | |
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| 13. – 17.6.2016 in Köln 22. – 26.8.2016 in Oberhausen
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| | | Kaufmännischer Leiter Pflege | |
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| | 7.9. – 24.11.2016 in Köln
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| Weiterbildung zum Praxisanleiter | |
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| 12.9. – 24.11.2016 in Oberh. 24.10.2016 – 18.1.2017 in Köln
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| Palliativ-Care-Weiterbildung | |
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| 5.9. – 17.11.2016 in Köln 24.10. – 14.12.2016 in Oberh.
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| | | Leitung eines Pflegedienstes | |
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| | 12.9.2016 – 30.1.2017 in Köln 19.9.2016 – 6.2.2017 in OB
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| LfK-Assessor für Wundheilung | |
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| 20. – 24.6.2016 in Köln 12. – 16.9.2016 in Dortmund
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| Weiterbildung zum Hygienebeauftragten | |
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| 5. – 9.9.2016 in Dortmund 14. – 18.11.2016 in Köln
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| Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e. V. Geschäftsführung: Christoph Treiß (V.i.S.d.P.) Redaktion: Jana Wriedt
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Alfred-Schütte-Allee 10 50679 Köln Tel.: 0221 / 88 88 55-0 E-Mail Internet
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