LfK-Aktuell 08/2015 
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
der Sommer liegt bereits in seinen letzten Zügen und verwöhnte uns am vergangenen Wochenende noch einmal mit viel Sonne. Doch so langsam kehrt nach der Ferienzeit wieder der Alltag ein - im Pflegedienst genauso wie an den Schreibtischen von Verwaltung, Gremien und Kassen.
 
Auch wir stecken schon mittendrin in den Aufgaben für die zweite Jahreshälfte. Ein großes Thema dabei ist sicherlich weiterhin die entbürokratisierte Pflegedokumentation - die Schulungen dazu laufen auf Hochtouren und unsere Multiplikatoren haben alle Hände voll zu tun.
 
Auch das zweite Pflegestärkungsgesetz wird uns in den kommenden Wochen und Monaten verstärkt beschäftigen. Wir halten Sie dazu natürlich auf dem Laufenden, unter anderem mit einer Artikelserie in unserer AmPuls.
 
Was die Pflege in Nordrhein-Westfalen im letzten Monat außerdem beschäftigt hat, lesen Sie in diesem Newsletter, der übrigens jetzt bereits zum zweiten Mal ausschließlich per E-Mail zugestellt wird.
 
Noch einmal zur Erinnerung: Sie erhalten diesen Newsletter an die E-Mail-Adresse, die bei uns dafür hinterlegt ist. Sie möchten sie ändern? Kein Problem! Das geht ganz einfach: Auf der LfK-Homepage befindet sich nach dem Einloggen im Profil eines jeden Mitglieds das Zusatzfeld „Inhaber-E-Mail“. Wer dort seine E-Mail-Adresse einträgt, erhält das LfK-Aktuell automatisch an diese Adresse.
 
Damit der Newsletter übrigens nicht im Spam-Filter hängenbleibt, können Sie die E-Mail-Adresse "aktuell@lfk-online.de" in Ihrem E-Mail-Programm der Liste der akzeptierten Absender hinzufügen. Das geht zum Beispiel im Programm Outlook so.
 
Ich wünsche Ihnen nun viel Spaß beim Lesen der aktuellen Nachrichten!
 
Mit bestem Gruß
Anke Willers-Kaul
Anke Willers-Kaul
stellvertretende LfK-Geschäftsführerin
INHALT
 
VERANSTALTUNGEN
 
Pflegestärkungsgesetz II: LfK lädt zu Regionalveranstaltungen ein
 
SERVICE
 
Entbürokratisierung: SIS-Schulungen ausgebucht – neue Termine für 2016 stehen fest
 
Tagespflege: Investitionskostenförderung jetzt beantragen
 
Pflege-Mindestlohn gilt ab Oktober auch für Betreuungskräfte und Alltagsbegleiter
 
SGB XI-Verhandlungen: Bis zum 30.  September Kündigung aussprechen
 
Diesen Monat neu im Downloadbereich
 
PFLEGE
 
Zusätzliche Betreuungsleistungen: BARMER GEK bestätigt restriktive Haltung zu Anspruchsvoraussetzungen
 
Chronische Wunden: Neues Infoportal gestartet
 
Pflege-Thermometer: dip startet bundesweite Befragung von Leitungskräften in Pflegediensten
 
Expertenstandard Dekubitusprophylaxe wird aktualisiert
 
POLITIK
 
Kabinett segnet Pflegereform ab
 
AKTUELLES
 
Online-Unterstützung für pflegende Angehörige
 
Portal für Pflegeberufe erweitert
 
Pflege-Wohngemeinschaften: Förderung wird nur selten abgerufen
 
WEITERBILDUNG
 
Weiterbildung Behandlungspflege
 
Kaufmännischer Leiter Pflege
 
Leitung eines Pflegedienstes
 
IMPRESSUM
 
VERANSTALTUNGEN
Pflegestärkungsgesetz II: LfK lädt zu Regionalveranstaltungen ein
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Mehr Leistungen, ein neuer Begriff zur Pflegebedürftigkeit und Pflegegrade statt Pflegestufen: Die große Pflegereform kommt. Über die Auswirkungen auf die häusliche und teilstationäre Pflege informiert der LfK auf zwei Regionalveranstaltungen in Dortmund und Bergisch-Gladbach.
 
Auf den beiden Informationsveranstaltungen am 23. und am 24. September 2015 stellt der LfK viele grundlegende Änderungen des Systems der Pflegeversicherung infolge der Pflegereform vor. Zu den wichtigsten Themen gehören zum Beispiel:
 
 
der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
neue Budgets und neue Leistungen
die Überleitung von Pflegestufe in Pflegegrad und der Bestandsschutz
Aufklärung, Auskunft und Beratung im PSG II
 
Außerdem berichtet der LfK im Rahmen der Regionalveranstaltungen aktuell über Neuerungen im Pflegebereich von der nordrhein-westfälischen Landesebene.
 
Eine Einladung zu den neuen LfK-Regionalveranstaltungen, die mit freundlicher Unterstützung der opta data-Gruppe realisiert werden, sowie ein Anmeldeformular erhalten alle LfK-Mitglieder in den kommenden Tagen auch per Post. Informationen zu den Veranstaltungsorten finden sich online im Veranstaltungskalender des LfK.
 
 
Regionalveranstaltung am 23.  September 2015 in Dortmund
 
Regionalveranstaltung am 24.  September 2015 in Bergisch-Gladbach
 
SERVICE
Entbürokratisierung: SIS-Schulungen ausgebucht – neue Termine für 2016 stehen fest
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Endlich entbürokratisieren: Immer mehr Pflegedienste lassen sich für die neue Pflegedokumentation (SIS) begeistern. Die SIS-Schulungen des LfK sind bis zum Jahresende restlos ausgebucht. Aufgrund der großen Nachfrage hat die LfK Weiterbildungsgesellschaft schon jetzt Termine für neue Kurse im Jahr 2016 festgelegt.
 
In den SIS-Schulungen bereiten ausgebildete Multiplikatoren die LfK-Mitglieder auf die Einführung der entbürokratisierten Pflegedokumentation im Pflegedienst vor. Die Grundlage für den Start in die neue Pflegedokumentation bildet das SIS(chere) Schulungspaket, das eine zweitägige Schulung und drei halbtätige Reflexionstreffen mit den Multiplikatoren beinhaltet.
 
Wer über die Schulung hinaus individuelle Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Pflegedokumentation in seinem Pflegedienst wünscht, kann das Beratungspaket der LfK Fördergesellschaft nutzen. Die Bausteine Dokumentationsvisite hoch3 und SIS-Praxistag sind getrennt oder in Kombination buchbar.
 
Neue Termine für die SIS-Schulungen
 
Wie positiv die Initiative zur Entbürokratisierung von den Pflegeunternehmern aufgenommen wird, zeigt die enorme Resonanz auf die ersten SIS-Schulungen. Innerhalb von einem Monat wurden alle LfK-Schulungen bis zum Jahresende ausgebucht. Auf diese große Nachfrage hat die LfK Weiterbildungsgesellschaft für Pflegeberufe mbH reagiert und neue Schulungstermine für Anfang 2016 online veröffentlicht. Ein Anmeldeformular finden Interessenten auf der Internetseite der LfK-Weiterbildung.
 
SIS-Schulungen LfK-Weiterbildung
 
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Tagespflege: Investitionskostenförderung jetzt beantragen
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Inhaber von Tagespflegen, die Investitionskostenförderung beantragen wollen, sollten dies in den kommenden Wochen erledigen. Bis zum 31. Oktober haben sie noch Zeit, die Anträge für den Berechnungszeitraum 2016 / 2017 zu stellen.
 
Die Einrichtungen können sich im Online-System Pfad. Invest registrieren und direkt ihren Antrag am Bildschirm ausfüllen. Wie der LfK bereits berichtet hat, wurden die Verfahrensfristen für die Beantragung verlängert. Zuvor war der Stichtag am 31. August.
 
Verlängert wurde auch die Frist für die Erteilung der Bescheide: Die Landschaftsverbände haben jetzt dafür bis zum 15. Mai 2016 Zeit – und nicht wie geplant bis zum 15. November 2015.
 
Tagespflegeeinrichtungen, die einen Bescheid für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2014 erhalten haben, haben nun die Möglichkeit, die Gültigkeitsdauer dieses Bescheids bis zum 30. Juni 2016 verlängern zu lassen. Die betroffenen Einrichtungen wurden von den Landschaftsverbänden per E-Mail hierüber bereits informiert. Bei Unklarheiten können die Inhaber von Tagespflegen die zuständigen Sachbearbeiter der Landschaftsverbände kontaktieren. Nichtsdestotrotz empfiehlt der LfK seinen Tagespflege-Mitgliedern, sich möglichst schnell beim Online-System Pfad. Invest zu registrieren und den Antrag zu stellen. Denn nach jetzigem Sachstand ist davon auszugehen, dass die zahlreich zu erwartenden Anträge nach Eingangsdatum bearbeitet werden.
 
Die LfK Fördergesellschaft unterstützt und begleitet alle Tagespflege-Mitglieder im LfK auf Anfrage gerne bei dem Verfahren.
 
Erfassungssystem für die Beantragung der Investitionskostenförderung von Tagespflegeeinrichtungen in NRW
 
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Pflege-Mindestlohn gilt ab Oktober auch für Betreuungskräfte und Alltagsbegleiter
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Ab Oktober gilt eine neue Lohnuntergrenze für Betreuer von Demenzkranken sowie für Alltagsbegleiter und Assistenzkräfte. Wurde bislang die Entlohnung dieser Berufsgruppen in der Pflege nach dem allgemeinen Mindestlohngesetz geregelt, gilt für sie ab dem 1. Oktober der Pflege-Mindestlohn.
 
Damit wird für alle
- Betreuungskräfte von Menschen mit demenziellen Erkrankungen,
- Alltagsbegleiter und
- Assistenzkräfte,
die in einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt sind, eine Lohnuntergrenze von 9,40 Euro brutto je Zeitstunde eingeführt. Bis zum 30. September greift für diese Mitarbeiter noch der allgemeine Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro je Stunde.
 
Der Pflege-Mindestlohn gilt ab Oktober auch für Betreuungskräfte, die als Mini-Jobber beschäftigt werden. Und die nächste Änderung steht auch schon in wenigen Monaten bevor: Zum 1. Januar 2016 wird der Pflege-Mindestlohn auf 9,75 Euro je Stunde erhöht.
 
LfK-Mitglieder, die solche Kräfte beschäftigen, sollten rechtzeitig die jeweiligen Verträge überprüfen und – wenn nötig – eine Anpassung der Vergütung vornehmen. Die Hauswirtschaftskräfte sind von der Änderung nicht betroffen. Die Ausweitung des Geltungsbereichs wird durch die Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche (2.  PflegeArbbV) so vorgeschrieben.
 
Ausführliche Informationen zu beiden Mindestlohn-Regelungen finden Pflegedienste in der letztjährigen November-Ausgabe des LfK-Mitgliedermagazins AmPuls. Die wichtigsten Fragen zum Pflege-Mindestlohn beantwortet zudem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in einer gesonderten Rubrik auf der Internetseite w w w. der-mindestlohn-wirkt. de.
 
Fragen und Antworten zum Pflegemindestlohn
 
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SGB XI-Verhandlungen: Bis zum 30. September Kündigung aussprechen
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Soll die Vergütung im SGB XI-Bereich Anfang 2016 steigen, muss der Pflegedienst-Inhaber die Kündigung seiner aktuellen Vergütungsvereinbarung im September aussprechen. So kann die neue und höhere Vergütung zum Jahreswechsel in Kraft treten.
 
Um einen neuen Vergütungssatz verhandeln zu können, müssen Pflegedienste im ersten Schritt die bestehende Vereinbarung nach § 89 SGB XI fristgerecht kündigen. Das heißt: Die Kündigung muss spätestens bis zum 30. September 2015 beim zuständigen Sachbearbeiter angekommen sein. Werden Sie jetzt aktiv – schicken Sie Ihr Kündigungsschreiben rechtzeitig ab!
 
Für Mitglieder hält der LfK alle notwendigen Vorlagen und Formulare auf seiner Webseite zum Herunterladen bereit. Die Kündigung der Vergütungsvereinbarung nach § 89 SGB XI finden Sie hier genauso wie den Nachweis gemäß § 89 SGB XI Vergütungsverhandlungen inkl.  Erläuterungen. Pflegedienste, die ihre Vergütung um bis zu zwei Prozent steigern möchten, können die „Vorlage zur Berechnung der Sachkosten inkl.  Erläuterungen und die Vorlage zur Berechnung der Personalstruktur inkl.  Erläuterungen ebenfalls nutzen.
 
Einen ausführlichen Bericht über das Vorgehen bei SGB XI-Vergütungsverhandlungen lesen Sie in der August-Ausgabe Ihres Mitglieder-Magazins AmPuls.
 
alle Unterlagen zur Vergütungsverhandlung im Downloadbereich der LfK-Homepage
 
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Diesen Monat neu im Downloadbereich
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Kabinettsentwurf zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II)
aktualisierte Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
aktualisierter Leitfaden Tagespflege für alle
 
PFLEGE
Zusätzliche Betreuungsleistungen: BARMER GEK bestätigt restriktive Haltung zu Anspruchsvoraussetzungen
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Die BARMER GEK bestätigt gegenüber dem LfK ihre restriktive Haltung zu den Anspruchsvoraussetzungen bei zusätzlichen Betreuungsleistungen. Wie bereits berichtet, vertritt die Kasse der Auffassung, dass die Kosten für zusätzliche Betreuungsleistungen erst ab Leistungsbeginn übernommen werden müssen. Somit schränkt die Kasse nach Auffassung des LfK einseitig den gesetzlich geregelten Leistungsanspruch des Versicherten ein.
 
Seit Jahresbeginn haben alle Versicherten, die laufende ambulante Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI in Höhe von 104 Euro monatlich. Das Problem: Bei Versicherten, die beispielsweise in der Jahresmitte die Leistungen beantragen, übernimmt die BARMER GEK die Kosten erst ab Leistungsbeginn. Die Beträge für die Monate vor dem Beginn der Leistungserbringung gehen dadurch verloren.
 
Diese Beträge stehen dem Versicherten nach Auffassung des LfK aber ebenfalls zu. Zwar ist nach dem Gesetzeswortlaut ein Antrag erforderlich. Wenn jedoch die Rechnung als Antrag akzeptiert wird, kommt es aus LfK-Sicht nicht auf den Leistungsbeginn, sondern auf das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen an. Soweit diese im Januar vorlagen, sollte das monatliche Budget auch ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen.
 
LfK strebt Klage an
 
Der LfK hält die Praxis der Kasse weiterhin für nicht rechtmäßig. Wenn auch bei Ihren pflegebedürftigen Kunden eine Kürzung der Rechnung um den Betrag vor Leistungsbeginn vorgenommen wurde und Ihr Kunde Widerspruch eingelegt hat, informieren Sie bitte die LfK-Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 0221 / 88 88 55-0. Liegt ein geeigneter Fall vor, strebt der LfK ein Klageverfahren an, um Rechtssicherheit zu schaffen.
 
Betroffene Pflegedienste sollten übergangsweise wie bereits empfohlen wie folgt vorgehen:
 
Kunden, die über die BARMER GEK versichert sind und bisher noch keine Leistungen nach § 45b SGB XI abgerufen haben, sollten rein vorsorglich einen Antrag auf Leistungen nach § 45b SGB XI stellen, damit es hier nicht zu einer Kürzung bei der Kostenübernahme kommt. Den Antrag kann der Kunde formlos bei der Kasse stellen, zum Beispiel mit folgendem Wortlaut:
 
Hiermit beantrage ich rein vorsorglich Leistungen nach § 45b SGB XI. Der Antrag bezieht sich dabei auch auf das Budget aus den vergangenen Monaten ab Januar 2015, welches bisher noch nicht in Anspruch genommen wurde.
 
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Chronische Wunden: Neues Infoportal gestartet
Foto: BVMed
 
Über moderne Methoden der Wunderversorgung informiert ein neues Infoportal, das der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) an den Start gebracht hat. Schwerpunkt ist die Versorgung von chronischen Wunden.
 
Unter w w w. info-wundversorgung. de finden Patienten, interessierte Pflegekräfte, Ärzte und Krankenkassen aktuelle Informationen über die Behandlung chronischer Wunden und die Vorteile hydroaktiver Wundauflagen.
 
Nach Angaben des BVMed leiden rund zwei Millionen Menschen in Deutschland an offenen Wunden. Bei der Versorgung der Wunden bestehen nach Ansicht des BVMed erhebliche Defizite. Der Verband setzt sich für eine „phasengerechte Wundversorgung“ und ein modernes Wundmanagement ein, das eine enge Abstimmung von Ärzten und Pflegekräften mit einschließt.
 
Offene Wunden seien meist mit starken Schmerzen für den Patienten verbunden, so der BVMed. Die hydroaktive Wundversorgung biete mehrere Vorteile, wie zum Beispiel eine bessere Abheilungsrate, geringere Schmerzen und seltener Verbandswechsel. Daher fordert der Verband die Krankenkassen auf, dieser Behandlungsalternative mehr Aufmerksamkeit zu schenken.
 
w w w. info-wundversorgung. de
 
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Pflege-Thermometer: dip startet bundesweite Befragung von Leitungskräften in Pflegediensten
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Am 1. September startet das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.  V.  (dip) die bislang umfangreichste bundesweite Befragung von Leitungskräften in der ambulanten Pflege.
 
Sämtliche Pflegedienste und Sozialstationen in Deutschland bekommen in den kommenden Tagen Post von dem Kölner Institut. Rund 14.200 Fragebögen versendet das dip, um ein differenziertes Bild der Versorgungssituation in der ambulanten Pflege zu erhalten.
 
Ziel der Befragung sei es, konkrete Aussagen zu Rahmenbedingungen wie der Personal- und Finanzierungssituation sowie dem Leistungsspektrum in der häuslichen Pflege zu ermöglichen, sagte Professor Michael Isfort, Leiter der Studie. Außerdem wollen die Forscher der Frage nachgehen, „inwieweit sich die ambulanten Dienste in der Lage sehen, sich auf zukünftige Entwicklungen vorbereiten zu können“. Auch das Thema der wohnortnahen Versorgung von Patienten steht im Mittelpunkt.
 
Sechs Wochen Zeit zum Antworten
 
Bis zum 15. Oktober haben die Pflegedienste Zeit, den Fragebogen zu beantworten und zurückzuschicken. Der LfK empfiellt seinen Mitgliedern, sich an der Befragung zu beteiligen. Denn die bundesweite Studie gibt Pflegediensten die Chance, aktuelle Probleme der häuslichen Pflege zu artikulieren und so eine politische Diskussion anzuregen.
 
Die Ergebnisse des Pflege-Thermometers 2016 werden online auf der Internetseite des dip veröffentlicht und sollen kostenfrei abrufbar sein. Mit einer Veröffentlichung der Daten ist nach Angaben des Instituts Anfang 2016 zu rechnen. Gefördert wird die umfangreiche Studie durch die B.  Braun-Stiftung.
 
Kurzvorstellung des Projekts "Pflege-Thermometer 2016" auf der Webseite des dip
 
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Expertenstandard Dekubitusprophylaxe wird aktualisiert
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Der Nationale Expertenstandard „Dekubitusprophylaxe in der Pflege“ soll zum zweiten Mal nach 2010 aktualisiert werden. Grund dafür ist die turnusmäßige Aktualisierung der Expertenstandards, die das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) alle fünf Jahre nach der jeweiligen Veröffentlichung vornimmt.
 
MEHR
 
POLITIK
Kabinett segnet Pflegereform ab
Foto: Laurence Chaperon
 
Das Bundeskabinett hat Mitte August die zweite Stufe der Pflegereform beschlossen. Das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe soll Anfang 2016 in Kraft treten.
 
MEHR
 
AKTUELLES
Online-Unterstützung für pflegende Angehörige
Foto
 
Die Universität Jena sucht für ein Forschungsprojekt Menschen, die sich um demenzerkrankte Angehörige kümmern. Diese können zwei Monate lang über eine Internetplattform kostenfreie professionelle Unterstützung erhalten.
 
MEHR
 
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Portal für Pflegeberufe erweitert
Foto
 
Das landesweite Internetportal w w w. pflegeberufe-nrw. de hat seine Funktionen erweitert und bietet Pflegeunternehmen und Arbeitssuchenden nun noch mehr Möglichkeiten bei der Zusammenführung von Arbeitgebern und Mitarbeitern. Das Portal enthält unter anderem eine Stellen- und Ausbildungsbörse, an der sich alle Pflegedienste in NRW beteiligen können.
 
MEHR
 
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Pflege-Wohngemeinschaften: Förderung wird nur selten abgerufen
Foto
 
30 Millionen Euro stehen für die Förderung von ambulant betreuten Wohngemeinschaften zur Verfügung. Doch nur 2,1 Prozent der Fördergelder wurden bis Ende 2014 abgerufen.
 
MEHR
 
WEITERBILDUNG
Weiterbildung Behandlungspflege
WB1
 
19.10.2015 in Oberhausen
9.11.2015 in Köln
 
 
Weiterbildung zum LfK-Pflegeberater
LfK-Weiterbildung Pflegeberater
 
22. – 24.9.2015 in Münster
27. – 29.10.2015 in Köln
 
 
Qualitätsbeauftragter für Pflegedienste
LfK-Weiterbildung Qualitätsbeauftragter
 
14. – 18.9.2015 in Münster
7. – 11.12.2015 in Köln
 
Kaufmännischer Leiter Pflege
WB4
 
8.9. – 26.11.2015 in Münster
19.10. – 16.12.2015 in Köln
 
 
Weiterbildung zum Praxisanleiter
LfK-Weiterbildung Praxisanleiter
 
19.10. – 18.12.2015 in Köln
18.1. – 22.4.2016 in Münster
 
 
Palliativ-Care-Weiterbildung
LfK-Weiterbildung Palliativ Care
 
19.10. – 18.12.2015 in Münster
25.1. – 15.4.2016 in Oberh.
 
Leitung eines Pflegedienstes
WB7
 
7.9.2015 – 11.3.2016 in BI
14.9.2015 – 26.2.2016 in DO
 
 
LfK-Assessor für Wundheilung
LfK-Weiterbildung Assessor
 
21. – 25.9.2015 in Oberhausen
23. – 27.11.2015 in Köln
 
 
Weiterbildung zum Hygienebeauftragten
LfK-Weiterbildung Hygiene
 
26. – 30.10.2015 in Münster
7. – 11.12.2015 in Oberhausen
 
IMPRESSUM
Foto 
 
Sie erhalten diese E-Mail, weil der LfK den Versand des monatlichen "LfK-Aktuell" von der Papier- auf die digitale Form umgestellt hat. Künftige Ausgaben werden an die E-Mail-Adresse geschickt, die im Feld "Inhaber-E-Mail" auf Ihrer LfK-Profilseite angegeben ist. Achtung: Beim Löschen dieser Angaben erhalten Sie künftig ggf. wichtige Informationen nicht mehr! Mein Profil ändern (bitte mit Zugangsdaten einloggen)
 
Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e. V.
 
Geschäftsführung: Christoph Treiß (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Jana Wriedt, Maria Wasinski
 
Alfred-Schütte-Allee 10
50679 Köln
Tel.: 0221 / 88 88 55-0
 
E-Mail                Internet
 
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