LfK-Aktuell 09/2015 
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
haben Sie es bemerkt? Wir bewegen uns. Nein, nicht nur die Erde dreht sich, auch in der Pflegelandschaft ist in letzter Zeit ordentlich Zug drin. An allen Ecken und Enden wird etwas getan.
 
Ganz vorn steht natürlich das Zweite Pflegestärkungsgesetz, mit dem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe tatsächlich Großes vorhat. Obwohl es erst 2017 in Kraft treten soll, steht es in den Grundsätzen schon fest.
 
Auf unseren LfK-Regionalveranstaltungen im September haben wir ausführlich darüber berichtet, was auf uns alle dadurch höchstwahrscheinlich zukommt. Das meiste hört sich dabei äußerst positiv an - wir freuen uns darauf und werden in den kommenden Monaten dafür sorgen, dass Sie rechtzeitig zum Start der neuen Pflegereform alles parat haben.
 
Aber auch auf Landesebene tut sich so einiges, zum Beispiel in Sachen Altenpflegeumlage oder Investitionskostenförderung. Sobald hier Ergebnisse feststehen, informieren wir Sie natürlich umgehend, zum Beispiel in der kommenden Ausgabe unserer AmPuls.
 
Damit Sie nichts verpassen, hier noch einmal zur Erinnerung: Unser Newsletter LfK-Aktuell wird seit Beginn der zweiten Jahreshälfte ausschließlich per E-Mail zugestellt, und zwar an die E-Mail-Adresse, die bei uns dafür hinterlegt ist. Sie möchten sie ändern? Kein Problem! Das geht ganz einfach: Auf der LfK-Homepage befindet sich nach dem Einloggen im Profil eines jeden Mitglieds das Zusatzfeld „Inhaber-E-Mail“. Wer dort seine E-Mail-Adresse einträgt, erhält das LfK-Aktuell automatisch an diese Adresse.
 
Damit der Newsletter übrigens nicht im Spam-Filter hängenbleibt, können Sie die E-Mail-Adresse "aktuell@lfk-online.de" in Ihrem E-Mail-Programm der Liste der akzeptierten Absender hinzufügen. Das geht zum Beispiel im Programm Outlook so.
 
Normalerweise kommen die aktuellen Nachrichten aus LfK, Pflege und Politik auf diese Weise einmal im Monat direkt in Ihr Postfach. Bei aktuellen Anlässen schreiben wir Sie aber auch gerne einmal kurzfristig an - schließlich heißt unser Newsletter "LfK-Aktuell". Haben Sie zum Beispiel neulich unsere Einladung zum nächsten LfK-Unternehmerdialog erhalten? Veranstaltungen wie diese sind schnell ausgebucht - per E-Mail fällt es leicht, schnell auf solche Einladungen zu reagieren, und die Verlinkungen im Text liefern praktische weiterführende Informationen.
 
Schauen Sie doch einmal in unseren Veranstaltungskalender, wo sich neben dem LfK-Unternehmerdialog noch weitere spannende Termine für den Herbst finden. Sie sehen schon: Wir bleiben immer in Bewegung.
 
Und nun viel Spaß beim Lesen!
 
Mit bestem Gruß
Christoph Treiß
Christoph Treiß
LfK-Geschäftsführer
INHALT
 
SERVICE
 
Neue SGB XI-Steigerungsraten: Jetzt verhandeln!
 
Tagespflege: Investitionskostenförderung jetzt beantragen!
 
Entbürokratisierung: SIS-Werkzeugkoffer online
 
Diesen Monat neu im Downloadbereich
 
VERANSTALTUNGEN
 
Viel Zulauf bei den LfK-Regionalveranstaltungen
 
Jetzt anmelden zum LfK-Unternehmerdialog!
 
PFLEGE
 
Zusätzliche Betreuungsleistungen: BARMER GEK beruft sich auf BVA
 
SIS: Anforderungsprofil für Dokumentationssysteme veröffentlicht
 
Pflege-Thermometer: Noch bis zum 15.  Oktober teilnehmen
 
POLITIK
 
Bundesrat berät Zweites Pflegestärkungsgesetz
 
AKTUELLES
 
Berufsanerkennung: Viele Anträge von ausländischen Pflegekräften
 
Pflegeberufe steigen im Ansehen
 
WEITERBILDUNG
 
Weiterbildung Behandlungspflege
 
Kaufmännischer Leiter Pflege
 
Leitung eines Pflegedienstes
 
IMPRESSUM
 
SERVICE
Neue SGB XI-Steigerungsraten: Jetzt verhandeln!
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Wer zum Januar seine SGB XI-Vergütungen steigern möchte, muss seine SGB XI-Vergütungsvereinbarung fristgerecht bis Ende September gekündigt haben. Gleich im Anschluss sollte der Pflegedienst sich darum kümmern, mit den Pflegekassen neue Preise zu verhandeln. Das lohnt sich in diesem Jahr ganz besonders: Neue, höhere Steigerungsraten als bei der letzten Runde sind jetzt möglich.
 
Generell beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende. Im Rahmen des vereinfachten Nachweisverfahrens – ohne Anlage 1 – können nun bis zu zwei Prozent Budgetsteigerung erzielt werden, wenn die Mindestbindung zwölf Monate beträgt. Bisher lag die Höchstgrenze bei 1,15 Prozent.
 
Wer auch die Anlage 1 mit einreicht, kann eine Budgetsteigerung von bis zu 2,8 Prozent erreichen – ebenfalls bei einer zwölfmonatigen Mindestbindungsfrist bzw. Laufzeit (ursprünglich waren es zwei Prozent). Wer nur alle zwei Jahre verhandeln möchte, kann sich nun mit Einreichen der Anlage 1 eine Steigerung von bis zu 3,6 Prozent statt ursprünglich 3,5 Prozent sichern – das ist aber aufgrund der möglichen 2,8 Prozent bei jährlicher Verhandlung jetzt deutlich unattraktiver. Wer höhere Steigerungen wünscht, muss dies mit einer Vollkostenkalkulation begründen – hierzu haben die Verbände und die Pflegekassen ein Modell bzw. Schema abgestimmt.
 
Verhandeln Sie also ruhig regelmäßig jedes Jahr – es lohnt sich! Ihre LfK-Geschäftsstelle unterstützt Sie dabei gerne.
 
Für die gewünschte Verhandlungsvariante nutzen Sie bitte die entsprechende(n) LfK-Vorlagen. Im Downloadbereich der LfK-Homepage finden Sie
 
 
den so genannten vereinfachten Nachweis gemäß § 89 SGB XI für Vergütungsverhandlungen (auch als Excel-Datei zum Ausfüllen),
eine Erläuterung dazu,
eine Vorlage zur Berechnung der Vergütungssteigerung 2015,
eine Vorlage zur Berechnung der Sachkosten,
eine Erläuterung auch dazu,
eine Vorlage zur Berechnung der Personalstruktur,
ebenfalls Erläuterungen zur Berechnung der Personalstruktur,
Vollmachten für den Fall, dass der LfK die Verhandlungen stellvertretend für Sie führen soll,
ein Musterschreiben zur Verhandlungsaufforderung für den Fall, dass Sie lieber alleine verhandeln möchten,
sowie ein Muster-Informationsschreiben über die neuen Preise für Ihre Kunden.
Und wer noch nicht gekündigt hat, kann dies mit einem LfK-Muster ebenfalls tun – allerdings mit Wirkung zum 1. Januar 2016 nur bis zum 30. September, also heute (per Fax oder E-Mail, das Original kann per Post nachgesendet werden). Wer den Zeitpunkt verpasst, kann - je nach Mindestlaufzeit der aktuellen Vereinbarung - trotzdem bis Ende Oktober mit Wirkung zum 1. Februar 2016 kündigen.
 
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Tagespflege: Investitionskostenförderung jetzt beantragen!
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Nur noch vier Wochen haben Tagespflegeeinrichtungen Zeit, ihren Antrag zur Investitionskostenförderung abzugeben. Das ist ausschließlich über das eigens eingerichtete Portal Pfad.invest möglich – und gleichzeitig recht zeitaufwändig.
 
Die Frist für die Beantragung der Investitionskostenförderung war bereits im Sommer vom 31. August bis zum 31. Oktober 2015 verlängert worden. Über das Online-System Pfad. invest können sich Tagespflegen registrieren und ihren Antrag direkt am Bildschirm ausfüllen.
 
Nach jetzigem Sachstand ist übrigens davon auszugehen, dass die zahlreichen Anträge dem Eingangsdatum nach bearbeitet werden. Die LfK Fördergesellschaft unterstützt und begleitet alle Tagespflege-Mitglieder im LfK auf Anfrage gerne bei dem Verfahren.
 
Erfassungssystem für die Beantragung der Investitionskostenförderung von Tagespflegeeinrichtungen in NRW
 
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Entbürokratisierung: SIS-Werkzeugkoffer online
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Für alle Mitglieder, die am bundesweiten Projekt zur entbürokratisierten Pflegedokumentation (SIS) teilnehmen, hat der LfK mit dem „LfK-Werkzeugkoffer SIS“ jetzt neue Arbeitshilfen entwickelt.
 
MEHR
 
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Diesen Monat neu im Downloadbereich
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die aktualisierten Unterlagen für die Vergütungsverhandlungen SGB XI
neue Arbeitshilfen zur Implementierung der entbürokratisierten Pflegedokumentation
aktuelle Liste aller Ansprechpartner bei den Krankenkassen
 
VERANSTALTUNGEN
Viel Zulauf bei den LfK-Regionalveranstaltungen
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Mit viel Schwung und zahlreichen wichtigen Themen sind Politik und Verwaltung nach der Sommerpause ins zweite Halbjahr gestartet. Auf den kostenfreien LfK-Regionalveranstaltungen im September gab der LfK Pflegediensten aus Nordrhein-Westfalen einen Überblick über aktuelle Neuerungen. In Dortmund und Bergisch Gladbach informierten sich fast 300 Teilnehmer darüber, was auf Pflegedienste in den nächsten Monaten zukommt.
 
LfK-Geschäftsführer Christoph Treiß erläuterte einige Einzelheiten zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz, dessen Entwurf ab 2017 grundlegende Änderungen verspricht. „Allein in Nordrhein-Westfalen werden dadurch rund 320 Millionen Euro zusätzlich für Pflegegeld und Pflegesachleistung zur Verfügung stehen“, so Treiß. Bundesweit sollen eine halbe Million Menschen zusätzlich erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, was vor allem einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff geschuldet sein wird.
 
Die Pflegebedürftigkeit wird dann anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) festgestellt. LfK-Referentin Sabine Mittmann erläuterte den Teilnehmern in Dortmund und Bergisch Gladbach, wie das neue Verfahren in der Praxis aussehen wird und nach welchen Gesichtspunkten die Pflegebedürftigen in die künftig fünf Pflegegrade (statt drei Pflegestufen) eingeteilt werden sollen.
 
Neues von der Landesebene
 
Ebenfalls auf der Tagesordnung stand die Altenpflegeumlage. Der LfK hatte hier massiv auf das zuständige Landesministerium MGEPA eingewirkt, die Berechnungsgrundlage zu verändern. „Unser Ziel ist ganz klar, dass sich der Umlagebetrag für die Pflegedienste für 2016 nicht nochmals erhöhen darf“, erklärte Christoph Treiß nachdrücklich.
 
Steigerungen gibt es dagegen bei den SGB XI-Vergütungsverhandlungen – eine positive Nachricht für die Pflegedienste in Nordrhein-Westfalen. Und auch beim Verfahren zur Investitionskostenförderung tut sich derzeit einiges.
 
Bericht in der nächsten AmPuls
 
Einen ausführlichen Bericht zu den LfK-Regionalveranstaltungen lesen Sie in der Oktober-Ausgabe der AmPuls, die Mitte des Monats erscheint.
 
PowerPoint-Präsentation von den Regionalveranstaltungen im LfK-Downloadbereich
 
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Jetzt anmelden zum LfK-Unternehmerdialog!
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LfK-Unternehmer aufgepasst: Im Oktober lädt der LfK interessierte Pflegeunternehmer wieder nach Dortmund zu einer neuen Dialogveranstaltung ein. Am Mittwoch, dem 28. Oktober 2015, können sich Unternehmer im LfK exklusiv zum Thema „Kündigung“ informieren.
 
Mit Thomas Schleipen, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht, steht den Unternehmern im Mercure Hotel Dortmund Centrum ein erfahrener Fachmann als Referent und Diskussionspartner zur Verfügung. Der langjährige LfK-Kooperationspartner zeigt auf, welche Inhalte von Arbeits- und Tarifverträgen bei der Kündigung eine Rolle spielen können, erläutert die Voraussetzungen, die sich aus den verschiedenen Gesetzen ergeben und beantwortet Fragen der Teilnehmer.
 
Aktuelles aus dem Arbeitsrecht
 
Zudem stellt Thomas Schleipen einige aktuelle Fälle aus dem Arbeitsrecht vor und zeigt die Auswirkungen auf das Personalmanagement im Pflegedienst auf.
 
Alle LfK-Mitglieder sind bereits per E-Mail zur Veranstaltung eingeladen worden. Ein separater Flyer wird dieses Mal nicht verschickt. Das Anmeldeformular findet sich im Downloadbereich der LfK-Homepage. Anmeldeschluss ist der 19. Oktober.
 
Anmeldung LfK-Unternehmerdialog am 28.  Oktober 2015
 
PFLEGE
Zusätzliche Betreuungsleistungen: BARMER GEK beruft sich auf BVA
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Die BARMER GEK setzt ihre restriktive Haltung zu den Anspruchsvoraussetzungen bei zusätzlichen Betreuungsleistungen weiterhin um und kürzt Rechnungen ihrer pflegebedürftigen Mitglieder. Dem LfK liegen zahlreiche Fälle vor.
 
Wie bereits berichtet, vertritt die Kasse die Auffassung, dass die Kosten für zusätzliche Betreuungsleistungen erst ab Leistungsbeginn übernommen werden müssen.
 
Nach Auffassung des LfK stehen dem Pflegebedürftigen jedoch auch die noch nicht verbrauchten monatlichen Budgets der Monate vor Leistungsbeginn zu. Zwar ist nach dem Gesetzeswortlaut ein Antrag erforderlich. Wenn jedoch die Rechnung als Antrag akzeptiert wird, kommt es aus LfK-Sicht nicht auf den Leistungsbeginn, sondern auf das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen an. Soweit diese im Januar vorlagen, sollte das monatliche Budget auch ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehen.
 
Mittlerweile liegen dem LfK einige aktuelle Rechnungskürzungen vor. In den Kürzungsschreiben beharrt die BEK weiterhin auf ihrer rigorosen Ablehnungspraxis und beruft sich nun zusätzlich auf das Bundesversicherungsamt (BVA) als zuständiges Aufsichtsamt. Dieses würde die Rechtsauffassung der Kasse bestätigen und würde mittlerweile sogar auf die anderen Kassen zutreten und deren (positive) Genehmigungspraxis auf den Prüfstand stellen.
 
LfK bereitet Klage vor
 
Der LfK hält die Rechtsauffassung der BEK nach wie vor für nicht mit dem Gesetzeszweck vereinbar und bereitet eine Klage vor. Geplant ist auch, diese Ablehnungspraxis im Gespräch mit dem Patientenbeauftragten des Landes NRW zu thematisieren.
 
Da rechtliche Klärungen über die Gerichte jedoch lange andauern und in der Zwischenzeit möglichst wenige Rechnungen gekürzt werden oder Ansprüche verloren gehen sollen, rät der LfK, dass betroffene Pflegedienste wie bereits empfohlen übergangsweise wie folgt vorgehen sollten:
 
Kunden, die über die BARMER GEK versichert sind und bisher noch keine Leistungen nach § 45b SGB XI abgerufen haben, sollten rein vorsorglich einen Antrag auf Leistungen nach § 45b SGB XI stellen, damit es hier nicht zu einer Kürzung bei der Kostenübernahme kommt. Den Antrag kann der Kunde formlos bei der Kasse stellen, zum Beispiel mit folgendem Wortlaut:
 
Hiermit beantrage ich rein vorsorglich Leistungen nach § 45b SGB XI. Der Antrag bezieht sich dabei auch auf das Budget aus den vergangenen Monaten seit Januar 2015, welches bisher noch nicht in Anspruch genommen wurde.
 
Hinweis: Da wie erwähnt auch die Genehmigungspraxis der anderen Kassen auf dem Prüfstand steht, raten wir, diesen Antrag rein vorsorglich auch für alle Pflegebedürftigen anderer Kassen zu stellen. Möchten Sie den Antrag auch gleichzeitig vorsorglich auf sämtliche weiteren Leistungen der Pflegekasse ausdehnen, kommt folgender Wortlaut in Betracht:
 
Hiermit beantrage ich rein vorsorglich Leistungen nach § 45b SGB XI. Der Antrag bezieht sich dabei auch auf das Budget aus den vergangenen Monaten seit Januar 2015, welches bisher noch nicht in Anspruch genommen wurde.

Ebenfalls werden hiermit folgende Leistungen für das Jahr 2015 beantragt:
- Verhinderungspflege
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
 
(entsprechend ankreuzen)
 
Einen Musterantrag finden Sie außerdem im Downloadbereich der LfK-Homepage.
 

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SIS: Anforderungsprofil für Dokumentationssysteme veröffentlicht
 
Das bundesweite Projekt zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation ist bereits in vollem Gange. Nun haben die Verantwortlichen ein Anforderungsprofil für Anbieter von Pflege-Software bereitgestellt.
 
Für Hersteller von IT- sowie papiergestützten Dokumentationssystemen hat der Pflegebevollmächtigte ein gemeinsam von Branchenverbänden und dem Projektbüro Ein-STEP erstelltes Anforderungsprofil mit fachlichen Empfehlungen veröffentlicht. Es soll sicherstellen, dass die entbürokratisierte Pflegedokumentation und das zugehörige Strukturmodell bei der technischen Implementierung in Dokumentationssysteme nur so genutzt werden, wie es die Urheber beabsichtigen.
 
Das Strukturmodell und die darin enthaltene Strukturierte Informationssammlung (SIS) bilden fachlich-inhaltlich eine Einheit. Das Konzept der SIS ist der Einstieg in den vierphasigen Pflegeprozess und kann nur von entsprechend geschulten Pflegefachkräften angewandt werden.
 
Urheberrecht beachten!
 
Wer die SIS in seinem Pflegedienst einführt, sollte nach der Schulung auch die Angebote seines Software-Anbieters unter die Lupe nehmen. Dieser sollte sich für sein Programm genau an die Vorgaben halten. Denn die im Abschlussbericht des BMG aus April 2014 getroffenen fachlichen und juristischen Aussagen gelten nur bei Verwendung der durch das BMG und den Pflegebevollmächtigten freigegebenen Fassungen des Strukturmodells (Version 1.1 und ggf. spätere Versionen) und nur bei unveränderter Verwendung in der vorgesehenen Art und Weise. Jede abweichende Verwendung von den veröffentlichten Versionen der SIS, des Strukturmodells und der Handlungsanleitung, beispielsweise die Verwendung nur einzelner Abschnitte aus der SIS in Dokumentationssystemen, ist urheberrechtlich nicht zulässig.
 
Natürlich haben auch die Software-Hersteller großes Interesse daran, für ihre Kunden urheberrechtlich sichere Produkte zu entwickeln. Im Anforderungsprofil sind daher die Mindestanforderungen zur Umsetzung des Strukturmodells in der Pflegedokumentation festgelegt. Bei jeder einzelnen Empfehlung ist ausgewiesen, ob sie für die Dokumentation im ambulanten, stationären oder in beiden Bereichen gilt. Verschiedene Kategorien verdeutlichen die unterschiedliche Verbindlichkeit der einzelnen Themen.
 
 
Kategorie A (Muss-Kriterien): Bei Abweichungen von den Kriterien handelt es sich definitiv nicht mehr um eine Abbildung des Strukturmodells.
Kategorie B (Soll-Kriterien): Die empfohlene Ausprägung beruht auf fundierten fachlichen Überlegungen. Abweichungen davon können dazu führen, dass die fachlichen und praktischen Intentionen des gesamten Konzepts beeinträchtigt werden.
Kategorie C (Kann-Kriterien bzw. Gestaltungsempfehlungen): Die Empfehlung beruht nicht auf einer fachlichen oder wissenschaftlichen Begründung bzw. Vorgabe. Es ist aber damit zu rechnen, dass sich die hier empfohlene Gestaltung als ein Standard etabliert bzw. in der Praxis als bewährt angesehen wird, so dass Abweichungen nicht empfehlenswert sind.
 
Das nun vorliegende Anforderungsprofil kann auch Ihnen als Kunde, der auf den entbürokratisierten Pflegeprozess nach SIS umstellen will, von Nutzen sein. Wir empfehlen Ihnen, das Produkt Ihres Herstellers mit dem Anforderungsprofil abzugleichen.
 
Anforderungsprofil Entbürokratisierung für Software-Anbieter
 
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Pflege-Thermometer: Noch bis zum 15. Oktober teilnehmen
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Die bundesweite Befragung von Leitungskräften in der ambulanten Pflege durch das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung e.  V.  (dip) läuft noch bis zum 15. Oktober. Wer teilnimmt, hat die Chance, bestehende Probleme systematisch an Politik und Verbände zu melden.
 
Sämtliche Pflegedienste und Sozialstationen in Deutschland haben im September bereits Post von dem Kölner Institut bekommen. Rund 14. 200 Fragebögen hat das dip verschickt, um ein differenziertes Bild der Versorgungssituation in der ambulanten Pflege zu erhalten.
 
Mit der Befragung will das dip konkrete Aussagen zu Rahmenbedingungen wie der Personal- und Finanzierungssituation sowie dem Leistungsspektrum in der häuslichen Pflege ermöglichen, sagte Professor Michael Isfort, Leiter der Studie. „Eine solche Vollerhebung – wir haben fast 14.200 Einrichtungen angeschrieben – werden wir in den kommenden Jahren nicht noch einmal realisieren können. Daher ist die Teilnahme an der aktuellen Studie so wichtig.“
 
Mitmachen für die ambulante Pflege
 
Die Verantwortlichen sind sich klar darüber, dass es gerade in der ambulanten Pflege oft schwierig ist, im Alltagsgeschäft umfangreiche Zusatzaufgaben wie das Ausfüllen des dip-Fragebogens zu realisieren. „Trotzdem würden wir uns freuen, wenn wir für das Pflege-Thermometer viele Unterstützer gewinnen können, damit wir jenseits von einzelnen Beschwerden systematisch Fakten schaffen können, die nicht von anderer Seite aus sofort in Frage gestellt werden können oder als Einzelmeinungen ‚abserviert‘ werden.“
 
Gerade vor dem Hintergrund der neuen politischen Entwicklungen mit den Pflegestärkungsgesetzen halten es die dip-Forscher jedoch für besonders wichtig, aussagekräftige Ergebnisse zu produzieren, die schwer in Frage zu stellen sind.
 
Bis zum 15. Oktober haben die Pflegedienste Zeit, den Fragebogen zu beantworten und zurückzuschicken. Der LfK empfiehlt seinen Mitgliedern, sich an der Befragung zu beteiligen. Denn die bundesweite Studie gibt Pflegediensten die Chance, aktuelle Probleme der häuslichen Pflege zu artikulieren und so eine politische Diskussion anzuregen.
 
Den Fragebogen finden LfK-Mitglieder im LfK-Downloadbereich.
 
Kurzvorstellung des Projekts "Pflege-Thermometer 2016" auf der Webseite des dip
 
POLITIK
Bundesrat berät Zweites Pflegestärkungsgesetz
 
Der Bundesrat hat Ende September eine umfangreiche Stellungnahme zur geplanten Pflegereform beschlossen. Die Länderkammer fordert darin mehr Rechte für Kommunen.
 
So sollen insgesamt 60 „Modellkommunen Pflege“ geschaffen werden, die die Beratungsansprüche und -pflichten nach den verschiedenen Sozialgesetzbüchern in ein Gesamtkonzept einbinden. Das Modellprojekt soll eine Laufzeit von fünf Jahren haben und einer Evaluation unterzogen werden, die zu gleichen Teilen vom Bund und den teilnehmenden Ländern finanziert wird.
 
Zudem soll der Anspruch auf Verhinderungspflege dem Bundesrat zufolge von sechs auf acht Wochen erweitert werden. Daneben fordern die Länder für die Kommunen ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten. Auch die Pflegezeiten für Angehörige spricht der Bundesrat in seiner Stellungnahme an. Sie dürften in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht schlechter gestellt sein als Erziehungszeiten für Eltern.
 
Die Stellungnahme wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Die Bundestagsausschüsse befassen sich bereits Ende September mit dem Entwurf.
 
Bundestag debattiert ebenfalls
 
Während der Bundesrat seine Empfehlungen beschloss, stellte Bundesgesundheitsminster Hermann Gröhe (CDU) das neue Gesetz im Bundestag zur Debatte. Er betonte dabei vor allem die neuen Leistungen für Demenzkranke und pflegende Angehörige. Der seit vielen Jahren diskutierte neue Pflegebedürftigkeitsbegriff komme auf jeden Fall wie geplant im Jahr 2017, so Gröhe.
 
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz wird nun in den einzelnen Fachausschüssen des Bundestags weiter diskutiert.
 
AKTUELLES
Berufsanerkennung: Viele Anträge von ausländischen Pflegekräften
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In Nordrhein-Westfalen haben im vergangenen Jahr 726 Gesundheits- und Krankenpfleger einen Antrag gestellt, um im Ausland erworbene Berufsabschlüsse anerkennen zu lassen. Das berichtet das statistische Landesamt Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW). Damit liegt das Berufsfeld auf dem zweiten Rang hinter den Ärzten mit 1.287 Anerkennungsverfahren.
 
MEHR
 
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Pflegeberufe steigen im Ansehen
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Pflegeberufe genießen weiterhin eine hohe Wertschätzung in der Öffentlichkeit. Das geht aus einer Studie des Beamtenbunds dbb hervor. Dabei landeten die Pflegeberufe hinter den Feuerwehrleuten auf Rang zwei.
 
MEHR
 
WEITERBILDUNG
Weiterbildung Behandlungspflege
WB1
 
19.10.2015 in Oberhausen
9.11.2015 in Köln
 
 
Weiterbildung zum LfK-Pflegeberater
LfK-Weiterbildung Pflegeberater
 
8. – 10.12.2015 in Dortmund
26. – 28.1.2016 in Münster
 
 
Qualitätsbeauftragter für Pflegedienste
LfK-Weiterbildung Qualitätsbeauftragter
 
7. – 11.12.2015 in Köln
7. – 11.3.2016 in Dortmund
 
Kaufmännischer Leiter Pflege
WB4
 
25.1. – 21.4.2016 in Mönchengladbach
 
 
Weiterbildung zum Praxisanleiter
LfK-Weiterbildung Praxisanleiter
 
19.10. – 18.12.2015 in Köln
18.1. – 22.4.2016 in Münster
 
 
Palliativ-Care-Weiterbildung
LfK-Weiterbildung Palliativ Care
 
19.10. – 18.12.2015 in Münster
25.1. – 15.4.2016 in Oberh.
 
Leitung eines Pflegedienstes
WB7
 
16.11.2015 – 29.4.2016 in Mönchengladbach
 
 
LfK-Assessor für Wundheilung
LfK-Weiterbildung Assessor
 
23. – 27.11.2015 in Köln
7. – 11.3.2016 in M'gladbach
 
 
 
Weiterbildung zum Hygienebeauftragten
LfK-Weiterbildung Hygiene
 
26. – 30.10.2015 in Münster
7. – 11.12.2015 in Oberhausen
 
IMPRESSUM
Foto 
 
Sie erhalten diese E-Mail, weil der LfK den Versand des monatlichen "LfK-Aktuell" von der Papier- auf die digitale Form umgestellt hat. Künftige Ausgaben werden an die E-Mail-Adresse geschickt, die im Feld "Inhaber-E-Mail" auf Ihrer LfK-Profilseite angegeben ist. Achtung: Beim Löschen dieser Angaben erhalten Sie künftig ggf. wichtige Informationen nicht mehr! Mein Profil ändern (bitte mit Zugangsdaten einloggen; ausgenommen Tagespflege-Mitglieder im LfK)
 
Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e. V.
 
Geschäftsführung: Christoph Treiß (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Jana Wriedt, Maria Wasinski
 
Alfred-Schütte-Allee 10
50679 Köln
Tel.: 0221 / 88 88 55-0
 
E-Mail                Internet
 
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