Einladung zum LfK-Unternehmerdialog am 28. Oktober 2015
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
Mitarbeitern zu kündigen ist nicht schön, aber manchmal leider erforderlich. Das Thema Kündigung ist allerdings für den Arbeitgeber oft vor allem unter rechtlichen Gesichtspunkten ein vermintes Terrain - jeder Fehler kann hier viel Geld kosten. Wichtig ist es daher, das Recht gut zu kennen, damit die Kündigung gerichtsfest ausgesprochen werden kann.
 
Wie das geht und welche Aspekte dabei zu beachten sind, erläutert Rechtsanwalt Thomas Schleipen auf dem nächsten LfK-Unternehmerdialog am 28. Oktober 2015 in Dortmund, zu dem wir Sie herzlich einladen - zum ersten Mal ausschließlich in der modernen Kommunikationsform per E-Mail.
 
Der langjährige LfK-Kooperationspartner zeigt auf, welche Inhalte von Arbeits- und Tarifverträgen bei der Kündigung eine Rolle spielen können, erläutert die Voraussetzungen, die sich aus den verschiedenen Gesetzen ergeben und beantwortet Fragen wie:
 
 
  • Welche Form muss eine Kündigung durch den Arbeitgeber berücksichtigen – kann ich einem Mitarbeiter beispielsweise auch per E-Mail kündigen?
  • Welche Inhalte sind für eine Kündigung obligatorisch?
  • Wer hat die Kündigung eigentlich zu unterschreiben – ist hier immer der Inhaber in der Pflicht?
  • Muss ich immer Gründe angeben?
  • Wie sieht es bei befristeten Verträgen aus?
 
Unser Fachreferent gibt anhand dieser Fragen einen Überblick über das knifflige Thema, berichtet aus seinem umfangreichen Erfahrungsschatz und stellt den Teilnehmern für diverse Fälle Mustervorlagen zur Verfügung.
 
Urlaubsanspruch in der Elternzeit: Die aktuellste Rechtsprechung
 
Im zweiten Teil der Veranstaltung widmen wir uns dann wieder aktuellen Fällen aus dem Arbeitsrecht. So hat beispielsweise eine neue Rechtsprechung zum Urlaubsanspruch während der Elternzeit die bisherige Vorgehensweise bei der Verrechnung des Urlaubsanspruchs komplett auf den Kopf gestellt. Als Arbeitgeber sollten Sie diese Rechtsprechung kennen und künftig anders verfahren. Unsere neue Musterformulierung, die Thomas Schleipen ausführlich vorstellt, hilft Ihnen dabei.
 
Dialog im kleinen Kreis
 
Nach den Vorträgen bleibt auch beim kommenden LfK-Unternehmerdialog genügend Zeit für den gemeinsamen Austausch. Der LfK-Vorstand und die stellvertretende Geschäftsführerin des LfK, Anke Willers-Kaul, stehen Ihnen wie immer zusammen mit dem Referenten als Diskussionspartner zur Verfügung.
 
Melden Sie sich noch heute an und treten Sie mit uns in den Dialog - wir freuen uns darauf!
 
Herzliche Grüße,
 

 
Anke Willers-Kaul
Justiziarin und stellvertretende LfK-Geschäftsführerin
DETAILS

 
Ort: Mercure Hotel Dortmund Centrum
Datum: Mittwoch, 28. Oktober 2015
Zeit: 13 bis 16 Uhr
Routenplaner
Bild
 
Der LfK-Unternehmerdialog ist eine exklusive Veranstaltung nur für LfK-Mitglieder. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist. Für die Teilnahme zählt der Eingang der Anmeldung. Anmeldeschluss ist der 19. Oktober 2015.
 
Ein Anmeldeformular für die Veranstaltung finden Sie hier oder im Downloadbereich der LfK-Homepage.
 
Nutzen Sie bitte die Parkhäuser in unmittelbarer Umgebung, wie zum Beispiel das Parkhaus am Friedensplatz.
IMPRESSUM
Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e. V.
 
Geschäftsführung: Christoph Treiß (V.i.S.d.P.)
Alfred-Schütte-Allee 10
50679 Köln
Tel.: 0221 / 88 88 55-0
E-Mail              Internet
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