| | Land NRW relativiert Vorgaben zu Testungen im Gesundheitswesen
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| | | Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
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| neue Wendung bei den Corona-Testungen in Nordrhein-Westfalen: Das Land hat den Behörden gestern mit einem Erlass mitgeteilt, dass diese es als ausreichend betrachten sollen, wenn geimpfte Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens sich zweimal wöchentlich testen. Das bedeutet, dass die im aktualisierten Infektionsschutzgesetz festgelegte tägliche (Selbst-)Testung (siehe LfK-Aktuell von Mittwoch) nur von ungeimpften Mitarbeitern in NRW verlangt wird. Diese Änderung wurde auch vor dem Hintergrund eines Beschlusses der Gesundheitsminister der Bundesländer beschlossen, die sich am gestrigen Donnerstag einstimmig laut Pressemitteilung des NRW-Gesundheitsministeriums (MAGS) „für eine angemessene Begrenzung“ der Testungen ausgesprochen haben. Die Gesundheitsminister der Länder haben zudem auf Vorschlag von Nordrhein-Westfalen den Bundesgesetzgeber aufgefordert, das Infektionsschutzgesetz an diesem Punkt zu ändern. Die Vorgaben zu täglichen Testungen von allen Beschäftigten im Gesundheitswesen waren mit dem aktualisierten Infektionsschutzgesetz am Mittwoch in Kraft getreten. Sie wurden auch durch entsprechende Verordnungen auf Landesebene bestätigt – darüber hatten wir gestern in der LfK-App und auf unserer Homepage berichtet. Diese wenig praktikable Regelung führte vielfach zur Kritik und zu Protesten in der Gesundheitsbranche. Nun also die Abkehr auf Landesebene. Für die Pflege gilt – zumindest bis auf Weiteres – das Wort des MAGS. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen ein schönes Wochenende. Bleiben Sie gesund!
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| Beste Grüße
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| Christoph Treiß LfK-Geschäftsführer
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| Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e. V. Geschäftsführung: Christoph Treiß (V.i.S.d.P.) Redaktion: Jana Wriedt
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Von-der-Wetter-Str. 27 51149 Köln Tel.: 0221 / 88 88 55-0 E-Mail Internet
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