LfK-Aktuell 07/2020 
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
seit Monaten fordern wir, dass für die Pflege in Nordrhein-Westfalen flächendeckende Reihentestungen auf Covid-19 eingeführt werden, auch für asymptomatische Personen. Nur so lässt sich in unserem sensiblen Bereich die Gefahr einer Ansteckung rechtzeitig erkennen und eindämmen – sowohl für Pflegekräfte als auch für Pflegebedürftige.
 
Zuletzt hatte das NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) einen entsprechenden Erlass in Aussicht gestellt (siehe auch AmPuls-Ausgabe von Juli). Passiert ist zumindest bis heute nichts.
 
Unterdessen wird in der Öffentlichkeit von regelmäßigen Tests für Mitarbeiter in Schulen und Kitas sowie über kostenfreie Tests für Reiserückkehrer geredet.
 
Dass dies bei allen Betroffenen sauer aufstößt, ist nicht verwunderlich. Zumal Pflegekräfte – neulich noch als „systemrelevant“ gefeiert – aufgrund von Covid-19 besonders häufig krankgeschrieben werden.
 
Liegt es an den Kosten, dass die Pflege anscheinend wieder einmal das Nachsehen hat? Oder an den Test- und Laborkapazitäten? Denn der politische Wille ist zweifelsfrei vorhanden – nur an der Umsetzung fehlt es. Eine eindeutige Antwort darauf ist bislang leider nicht erfolgt.
 
Wir halten Sie jedenfalls auf dem Laufenden, sobald sich ein Ergebnis abzeichnet.
 
Was es in diesem Monat außerdem Neues in der Pflege gab, lesen Sie in diesem Newsletter.
 
Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Sommer- oder möglicherweise sogar Ferienlektüre!
 
 
Mit bestem Gruß
Anke Willers-Kaul
Anke Willers-Kaul
stellvertretende LfK-Geschäftsführerin
INHALT
 
POLITIK
 
Schutz vor Corona: Pflege in NRW verlangt Reihentestungen
 
NRW baut Freiwilligenregister auf
 
NRW bekommt Ombudsfrau für die generalistische Pflegeausbildung
 
Höhere Steuerfreibeträge für pflegende Angehörige
 
PFLEGE
 
G-BA beschließt Änderungen in der HKP-Richtlinie
 
Internationale Leitlinie zur Prävention und Behandlung von Dekubitus
 
Expertenstandard Mobilitätsförderung: DNQP ruft Fachöffentlichkeit zur Mitarbeit auf
 
SERVICE
 
SGB XI-Vergütungsverhandlungen: Jetzt Video-Anleitung ansehen!
 
Frist zur Übersendung der Handzeichenliste an Kassen beachten
 
Rechtsformwechsel rechtzeitig anstoßen
 
AKTUELLES
 
Meldefrist zur Pflegeberufeumlage läuft aus
 
Pflegebeauftragter zieht Corona-Fazit
 
Nachwuchs: Viele Jugendliche haben ein falsches Bild von der Pflege
 
Krankschreibung künftig auch per Videosprechstunde möglich
 
Die besten Nachwuchs-Pflegemanager gesucht
 
Neue Materialien für Azubi-Werbung
 
Verbraucherzentrale fragt nach Erfahrungen mit Treppenliften
 
Konjunkturpaket: Pflegeversicherung erhält Bundeszuschuss
 
WEITERBILDUNG
 
Nachqualifizierungs-maßnahme
 
Pflegeberater und Pflegeschulung
 
Leitung eines Pflegedienstes I
 
IMPRESSUM
 
POLITIK
Schutz vor Corona: Pflege in NRW verlangt Reihentestungen
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Erst angekündigt, dann verschleppt: Das Vorhaben, allen Pflegebetrieben in Nordrhein-Westfalen Corona-Reihentestungen anzubieten, verzögert sich weiter. Ein entsprechender Erlass der Landesregierung lässt auf sich warten. Die Verbände der Leistungsanbieter in der Pflege in Nordrhein-Westfalen haben diesen Umstand in der vergangenen Woche in einer gemeinsamen Pressemitteilung bemängelt.
 
Anlass war die Ankündigung des Landes NRW, allen Mitarbeitern in Schulen und Kitas Reihentestungen auf das neuartige Coronavirus zu ermöglichen. In der Pressemitteilung erklärten die nordrhein-westfälischen Verbände der Leistungserbringer in der Pflege, dieses Vorgehen sei nicht nachvollziehbar.
 
Dass der entsprechende Erlass für die vergleichsweise stark von der Coronavirus-Pandemie betroffene Gruppe der Senioren und Pflegebedürftigen noch keine Reihentestungen auf den Weg gebracht habe, sei ein Versäumnis, das viele Menschen in der höchsten Risikogruppe in Gefahr bringe, heißt es in der Mitteilung. Es sei zu erwarten, dass sich das Virus nach dem Ende der Sommerferien wieder stärker in Pflegeeinrichtungen ausbreite. Diese seien durch Covid-19 besonderen Gefahren ausgesetzt – allein 60 Prozent der Todesfälle entfallen nach einer Studie der Universität Bremen auf stationär oder ambulant versorgte Pflegebedürftige, der Anteil der erkrankten Mitarbeiter in der Versorgung liegt doppelt bis sechsfach so hoch wie in der Normalbevölkerung.
 
Die Reihentestungen müssten daher endlich auf den Pflegebereich in NRW ausgeweitet werden. „Auch Pflegebedürftige und Pflegekräfte haben ein Recht auf Gewissheit und Sicherheit durch Reihentestungen.“
 
Das Landesgesundheitsministerium (MAGS) hatte noch Anfang Juli angekündigt, in Kürze einen entsprechenden Erlass zu veröffentlichen, um die derzeit für die Testung von asymptomatischen Personen zuständigen Gesundheitsämter auch finanziell zu entlasten (siehe auch AmPuls-Ausgabe von Juli).
 
 
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NRW baut Freiwilligenregister auf
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Das Land Nordrhein-Westfalen ruft angesichts der Corona-Pandemie ein Freiwilligenregister ins Leben, auf dem sich Fachkräfte aus allen Gesundheitsberufen freiwillig registrieren können. Sie sollen im Notfall landesweit zum Einsatz kommen.
 
Pflegekräfte können sich seit Mitte Juli ebenso auf dem Portal anmelden wir Ärzte oder Verwaltungskräfte aus dem Gesundheitswesen. Geführt wird das Freiwilligenregister von den Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe.
 
Das Freiwilligenregister soll dabei helfen, künftige Herausforderungen für das Gesundheitswesen besser zu meistern, bestehende Strukturen zu stärken und zusätzliche Versorgungsstrukturen zu schaffen, berichtete NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bei der Vorstellung des Programms Mitte Juli. Eine Verpflichtung zum Helfen im Krisenfall sei jedoch mit der Registrierung nicht verbunden, sicherte er zu. „Es geht zunächst nur um eine grundsätzliche Bereitschaft zur Unterstützung.“ Wer sich einträgt, kann neben seinen Kontaktdaten auch Angaben zu Qualifikation und Einsatzmöglichkeit machen. Die Daten lassen sich jederzeit wieder löschen.
 
Im Bedarfsfall sollen betroffene Einrichtungen der Gesundheits- und pflegerischen Versorgung über die örtlichen Krisenstäbe Informationen aus der Datenbank erhalten und die Helfer gezielt ansprechen können. Bis Anfang dieser Woche hatten sich bereits 345 Freiwillige im Register eingetragen.
 
 
Freiwilligenregister des Landes NRW
 
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NRW bekommt Ombudsfrau für die generalistische Pflegeausbildung
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Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium (MAGS) hat eine Ombudsfrau für die generalistische Pflegeausbildung berufen. Brigitte von Germeten-Ortmann soll künftig bei Konflikten zwischen Auszubildenden und Ausbildungseinrichtungen vermitteln.
 
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann begrüßte die erste Ombudsfrau Mitte Juli zur Aufnahme ihrer Tätigkeit in der Ombudsstelle, die bei der Bezirksregierung Münster angesiedelt ist.
 
„Wir wollen die Pflegeausbildung attraktiver machen und die Position der Auszubildenden in der Pflege stärken“, sagte er. Deshalb habe sich Nordrhein-Westfalen für die Einrichtung der Ombudsstelle entschieden.
 
In ganz NRW werden nach Aussage des MAGS in diesem Jahr voraussichtlich mehr als 19.000 Personen mit der generalistischen Pflegeausbildung beginnen.
 
Die Ombudsstelle soll dabei helfen, bei Streitigkeiten der Auszubildenden mit den Trägern der praktischen Ausbildung einvernehmliche Lösungen zu finden. Brigitte von Germeten-Ortmann als ausgebildete Krankenpflegerin und Diplom-Pflegepädagogin hat in ihrer Berufslaufbahn unter anderem eine Krankenpflegeschule und zuletzt die Abteilung Gesundheits- und Altenpflege beim Diözesan-Caritasverband Paderborn geleitet. Sie ist seit Februar 2020 im Ruhestand.
 
Für Anliegen ist die neue Ombudsfrau unter den Rufnummern 0251 / 411 12 73 oder 0251 / 411 55 06 sowie per E-Mail zu erreichen.
 
 
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Höhere Steuerfreibeträge für pflegende Angehörige
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Pflegende Angehörige sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig stärker steuerlich entlastet werden. Ein entsprechendes Gesetz beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch. Es hebt die so genannten Pflege-Pauschbeträge deutlich an.
 
MEHR
 
PFLEGE
G-BA beschließt Änderungen in der HKP-Richtlinie
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in den vergangenen Wochen zwei Änderungen in der Richtlinie für häusliche Krankenpflege (HKP-Richtlinie) vorgenommen. Eine der neuen Bestimmungen ist bereits in Kraft getreten.
 
Mitte Juli wurde die Verordnungsfähigkeit von kontinuierlicher interstitieller Glukosemessung als Leistung der Behandlungspflege im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat damit in Kraft. Ärzte können diese Leistung bei betroffenen Pflegebedürftigen unter Berücksichtigung der Vorgaben seitdem verordnen. In das Leistungsverzeichnis der HKP-Richtlinie (PDF-Datei) wurde die interstitielle Glukosemessung als Nummer 11a aufgenommen.
 
Bei ihr handelt es sich um eine kontinuierliche Messung des Glukosegehalts in der interstitiellen Flüssigkeit des Unterhautfettgewebes an Bauch oder Oberarm mittels eines fadenförmigen Sensors. Dieser sendet seine Messdaten an ein Empfangsgerät. Um den Sensor zu platzieren, muss eine dünne Nadel in die Haut eingestochen und der Sensor an der betroffenen Hautstelle fixiert werden. Pflegebedürftige, deren Fähigkeiten so eingeschränkt sind, dass sie bei Durchführung der Messung, beim Wechseln des Sensors oder bei der Gerätekalibrierung Hilfestellung benötigen, können diese Unterstützung künftig als HKP-Leistung erhalten.
 
Klarstellung zur Anwendung verblisterter Medikamente
 
Außerdem beschloss der G-BA eine Klarstellung zum Richten von Medikamenten als Verordnungsleistung der häuslichen Krankenpflege: Das Richten von Medikamenten kann demnach nur für Medikamente verordnet und erbracht werden, die nicht zuvor schon in der Apotheke patientenindividuell verblistert wurden (Nr. 26 des Leistungsverzeichnisses).
 
Wenn Pflegebedürftige daher eine Vorab-Verblisterung in der Apotheke wünschen, kann das Richten nicht verordnet werden. Pflegedienste müssen in diesem Fall sowohl Arzt als auch Krankenkasse über die Nutzung verblisterter Medikamente informieren, falls nicht über die betreffenden Arzneien hinaus noch weitere Medikamente zu richten sind (beispielsweise nicht-verblisterungsfähige Medikamente wie Salben oder Tropfen sowie Bedarfsmedikationen).
 
Der Beschluss zur Klarstellung liegt derzeit noch beim Bundesgesundheitsministerium und wurde noch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sobald dies geschehen ist und die Änderung in Kraft tritt, wird der LfK seine Mitglieder darüber informieren.
 
 
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Internationale Leitlinie zur Prävention und Behandlung von Dekubitus
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Im vergangenen Jahr wurde die dritte Version der internationalen Leitlinie zur Prävention und Behandlung von Dekubitus veröffentlicht. Nun ist die Kurzversion der Leitlinie auch auf Deutsch erschienen.
 
Die Broschüre kann als PDF-Datei kostenfrei von der Internetseite des European Ulcer Advisory Panels (EPUAP) heruntergeladen werden. Dort ist auch die englische Originalversion abrufbar, neben der Kurzversion auch in der kostenpflichtigen Langfassung. Letztere ist zusätzlich in gedruckter Form erhältlich.
 
Die Kurzfassung ist nach Aussage des EPUAP für die vielbeschäftigten Angehörigen der Gesundheitsberufe gedacht, die eine schnelle Information für die Pflege von betroffenen Personen im klinischen Umfeld benötigen. Sie enthält unter anderem die neuesten Erkenntnisse aus der Forschung sowie darauf basierend 115 evidenzbasierende Empfehlungen zur Versorgung von Dekubiti – weniger als die vorigen Versionen der Leitlinie von 2014 und 2009. Dadurch soll die Anwendbarkeit erleichtert werden. Außerdem enthalten sind 61 Aussagen zu guter klinischer Praxis, die Pflegenden helfen sollen, eine qualitativ hochwertige Prävention und Behandlung von Dekubitus zu gewährleisten.
 
 
Kurzversion der Broschüre (PDF-Datei)
 
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Expertenstandard Mobilitätsförderung: DNQP ruft Fachöffentlichkeit zur Mitarbeit auf
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Pflegewissenschaftler haben den Expertenstandard „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ aktualisiert. Die Konsultationsfassung ist ab sofort online einsehbar. Hinweise, Rückmeldungen und Stellungnahmen können bis einschließlich dem 6. September 2020 per Post oder E-Mail an die Geschäftsstelle des DNQP gesendet werden.
 
MEHR
 
SERVICE
SGB XI-Vergütungsverhandlungen: Jetzt Video-Anleitung ansehen!
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Im Juli hat der LfK seine dritte virtuelle Regionalveranstaltung online abgehalten. Dabei ging es um die anstehenden Vergütungsverhandlungen im SGB XI, die Pflegedienste auch in diesem Jahr durchführen sollten. Die Aufzeichnung ist seitdem online abrufbar.
 
LfK-Geschäftsführer Christoph Treiß stellt darin die einzelnen Schritte einer Vergütungsverhandlung vor und zeigt auf, welche Besonderheiten es in diesem Jahr gibt und wie Pflegedienste die speziellen LfK-Arbeitshilfen nutzen können. So steht beispielsweise ein praktisches neues Tool zur Verfügung, mit dem Pflegedienste die für sie optimale Punktwertsteigerung ganz einfach berechnen können.
 
Die Aufzeichnung ist sowohl in der LfK-Mediathek (Log-in nötig) als auch direkt auf YouTube abrufbar. Den entsprechenden Link finden LfK-Mitglieder in einer PDF-Datei im LfK-Downloadbereich.
 
Denn da die virtuelle Regionalveranstaltung dieses Mal exklusiv für LfK-Mitglieder abgehalten wurde, steht sie auf dem offiziellen YouTube-Kanal des LfK nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung. Dort findet sich lediglich ein Hinweis auf den passwortgeschützten Mitgliederbereich auf der LfK-Homepage.
 
 
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Frist zur Übersendung der Handzeichenliste an Kassen beachten
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Mit dem August rückt auch die Frist zur Abgabe der Handzeichenliste näher. Jeder Pflegedienst, der den LfK-Rahmenverträgen beigetreten ist, muss diese bis spätestens zum 31. August in aktueller Form an alle SGB V-Vertragspartner übersenden. In diesem Jahr gilt zudem eine Besonderheit.
 
Nachdem es seit 2019 möglich ist, die Handzeichenliste auch per E-Mail an die Kassen zu schicken, haben diese sich jetzt auf eine einheitliche Betreffzeile geeinigt, die jeder Pflegedienst dazu verwenden sollte (siehe LfK-Aktuell von Juni). Diese sollte wie folgt aufgebaut sein:
 
  1. Handzeichenliste (als Stichwort)
  2. klassisches Autokennzeichen des Kreises oder der kreisfreien Stadt
  3. IK-Nummer des Pflegedienstes
  4. PLZ und Name des Pflegedienstes
 
Beispiel: Handzeichenliste, Un (für Unna), 123456789, 59425, Pflegedienst Mustermann
 
Zusammen mit der Handzeichenliste sollte neu eingestelltes Personal inklusive der vertraglich geforderten Qualifikationsnachweise gemeldet werden, falls dies bis dahin noch nicht geschehen ist. Eine Liste mit Ansprechpartnern findet sich im LfK-Downloadbereich.
 
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Rechtsformwechsel rechtzeitig anstoßen
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Die Corona-Pandemie hat zu zahlreichen Fristverlängerungen geführt – so auch beim Finanzamt. Hier ist es Unternehmen nun möglich, ihre Rechtsform bis zum 31. Dezember 2020 und nicht wie bisher zum 31. August rückwirkend zu ändern. Doch bei Pflegebetrieben sprechen die Verträge eine andere Sprache.
 
Wem sein Steuerberater geraten hat, die verlängerte Frist zu nutzen und seine Rechtsform umzuwandeln, sollte auf der Hut sein: Aus vertraglicher Sicht funktioniert die Empfehlung, die Rechtsform rückwirkend zu ändern, nämlich keineswegs – auch wenn es steuerrechtlich möglich ist.
 
„Die Verträge mit den Kranken- und Pflegekassen können nur für die Zukunft und nicht für die Vergangenheit auf eine neue Rechtsform umgeschrieben werden“, erklärt LfK-Referentin Jutta Bülter. „Wir empfehlen unseren Mitgliedern daher dringend, ausreichend Zeit für ihren Rechtsformwechsel einzuplanen.“
 
Ein Zeitplan könnte folgendermaßen aussehen:
 
Erster Monat der Planungsphase:
Informieren Sie sich in einem persönlichen Gespräch bei der LfK-Geschäftsstelle über die Voraussetzungen des Rechtsformwechsels. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater über die steuerlichen Auswirkungen und mögliche Stolpersteine ausführlich beraten. Lassen Sie Ihren Steuerberater beispielsweise einen Gesellschafteranstellungsvertrag erstellen und bitten Sie ihn, ein steueroptimiertes Gesellschafter-Geschäftsführergehalt zu berechnen. Führen Sie ggf. notwendige Bankgespräche.
 
Zweiter und dritter Monat der Planungsphase:
Sind alle offenen Fragen geklärt, können Sie zu einem Notar gehen und den Gesellschaftervertrag unterschreiben. Mit der Gründungsurkunde können Sie dann bei einer Bank ein Konto eröffnen können. Auf dieses Konto zahlen Sie das Stammkapital in Ihre GmbH ein. Das Stammkapital beträgt 25.000 Euro. Die Hälfte, also 12.500 Euro, müssen Sie sofort einzahlen. Den Beleg über die Einzahlung müssen Sie dem Notar geben, damit dieser die GmbH beim Handelsregister anmelden kann. Den Beleg über die Einzahlung des Stammkapitals müssen Sie auf ewig aufbewahren!
 
Vierter bis fünfter Monat Ihrer Planungsphase:
Sobald Ihre neue Rechtsform gegründet und der Handelsregistereintrag beantragt ist, können Sie mit der Beschaffung erforderlicher Unterlagen beginnen (zum Beispiel Police der Betriebshaftpflichtversicherung, WTG-Behörde, IK-Nummer). Nutzen Sie hierfür die LfK-Checkliste „Vertragsbeitritt bei Rechtsformwechsel“ (hier im LfK-Downloadbereich). Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über den anstehenden Rechtsformwechsel und teilen Sie mit, dass sich für sie nichts ändert, ihnen aber ein Sonderkündigungsrecht zusteht.
 
Acht Wochen vor Start:
Informieren Sie den Landschaftsverband, die Bezirksregierung Münster, das Sozialamt – insbesondere wegen der Investitionskostenförderung – und alle Ihre sonstigen Geschäftspartner über den anstehenden Rechtsformwechsel. Klären Sie, ob ggf. Verträge angepasst werden müssen, zum Beispiel Leasingverträge oder Versicherungen. Allerspätestens jetzt müssen Sie auch die Meldung bei der WTG-Behörde machen.
 
Sechs Wochen vor Start:
Spätestens jetzt sollten Sie alle Unterlagen vollständig bei den Kranken- und Pflegekassen einreichen. Vereinbaren Sie einen Termin mit der LfK-Geschäftsstelle. Prüfen Sie gemeinsam Ihre Unterlagen. Im Anschluss wird die LfK-Geschäftsstelle Ihre Anträge versenden.
 
Vier Wochen vor Start:
Spätestens jetzt müssen Ihre Anträge vollständig bei den Kranken- und Pflegekassen vorliegen. Informieren Sie Ihre Kunden über den Rechtsformwechsel.
 
Vier Wochen nach Start:
Prüfen Sie, ob alle Krankenkassen den Beitritt zu den LfK-Rahmenverträgen bestätigt haben und der für Sie zuständige Landesverband der Pflegekassen Ihnen einen neuen Versorgungsvertrag inkl. Vergütungsvereinbarung gesandt hat.
 
 
alle LfK-Hilfen zum Rechtsformwechsel im LfK-Downloadbereich
 
AKTUELLES
Meldefrist zur Pflegeberufeumlage läuft aus
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Nicht vergessen: Die Meldungen zur Pflegeberufeumlage müssen bis heute über das Online-System PFAU.NRW bei der zuständigen Bezirksregierung Münster eingegangen sein. Ambulante Pflegedienste und Tagespflegen im Land müssen ihre Daten für die Ausbildungsumlage nun eingetragen haben.
 
Die Bezirksregierung Münster hatte die Frist für die Meldungen zur neuen Pflegeberufeumlage zuletzt mehrmals verlängert. Derzeit findet sich im Online-System PFAU. NRW der heutige 31. Juli als letztes Datum, an dem die geforderten Angaben zur generalistischen Pflegeausbildung eingetragen werden können.
 
Ausbildende Einrichtungen müssen neben der Umlagemeldung, die von allen Pflegeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen ausgefüllt werden muss, die Prognosemeldung für das Geschäftsjahr 2021 abgeben. Bis zum Ablauf der Frist können beide Meldungen noch zurückgezogen, korrigiert oder im Bearbeitungs-Modus angepasst werden.
 
Ausfüllhilfen zu den beiden Meldungen finden Pflegebetriebe auf der Startseite des Online-Portals PFAU. NRW. Zudem finden LfK-Mitglieder im Downloadbereich der LfK-Homepage eine zusätzliche Arbeitshilfe (PDF-Datei).
 
 
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Pflegebeauftragter zieht Corona-Fazit
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Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat ein erstes Zwischenfazit zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Pflege gezogen. In vielen Bereichen seien durchaus Potenziale zu sehen.
 
Der Pflegebevollmächtigte spricht den Beteiligten angesichts der schnellen, engagierten und kompetenten Reaktion des Gesundheitswesens auf die Pandemie in seinem veröffentlichten Fazit Dank und Anerkennung aus. „Durch das Coronavirus wurden uns – wie durch ein Brennglas – Stärken und Schwachstellen in der Versorgung der Pflegebedürftigen und Patienten gezeigt, aber eben auch Potenziale zur Weiterentwicklung“, so Andreas Westerfellhaus.
 
Dazu zählt seiner Ansicht nach vor allem mehr Unterstützung für die häusliche Pflege, die während der Hochphase der Pandemie mit erhöhter Flexibilität ausgestattet wurde. Diese bestand jedoch nur befristet.
 
„Pflegebedürftige und ihre Angehörigen benötigen sie jedoch deutlich umfassender und dauerhaft“, so der Pflegebevollmächtigte. Er schlägt hier wie in seinem Konzeptpapier zum Entlastungsbudget 2. 0 vor, alle Leistungen der häuslichen Pflege künftig in zwei flexibel abrufbare Budgets aufzuteilen und damit einen individuelleren Leistungsabruf zu ermöglichen.
 
Des Weiteren spricht sich Westerfellhaus für flächendeckend faire Löhne, mehr Mitsprache für Bewohner von stationären Einrichtungen, die Übernahme von mehr heilkundlichen Tätigkeiten durch Pflegefachkräfte sowie eine zeitnahe Anbindung der Pflege an die Telematik-Infrastruktur (TI) aus.
 
 
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Nachwuchs: Viele Jugendliche haben ein falsches Bild von der Pflege
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Viele junge Menschen finden, dass eine Tätigkeit in der Pflege anspruchsvoll und abwechslungsreich ist. Einer neuen Umfrage zufolge bewerten sie jedoch die Bezahlung als schlecht.
 
Wären die Voraussetzungen besser, könnten sich mehr Jugendliche vorstellen, später einmal einen Pflegeberuf zu ergreifen, berichtet das Sinus-Institut für Markt- und Sozialforschung, das die Umfrage im Auftrag des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) durchgeführt hat. Bei der Präsentation der Ergebnisse Anfang Juli wurde außerdem deutlich, dass Pflege- und andere soziale Berufe generell attraktiv sind: Etwa 21 Prozent der Befragten konnten sich vorstellen, künftig in der Pflege zu arbeiten, 24 Prozent in der Kindertagesbetreuung.
 
Allerdings sprachen die befragten Jugendlichen der Pflege wenige berufliche Weiterentwicklungschancen zu und schätzten das Gehalt als zu gering ein. Dabei liegt die Ausbildungsvergütung in der Pflege fachübergreifend im oberen Bereich. Zudem sind die Löhne in der Altenpflege zuletzt deutlich gestiegen, wie Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (PDF-Datei) belegen: Zwischen 2018 und 2019 verzeichneten Altenpfleger beim durchschnittlichen Monatsgehalt ein Plus von 5,4 Prozent, während der durchschnittliche Zuwachs aller Branchen lediglich 2,9 Prozent betrug.
 
Die vollständige Studie wird nach Auskunft des BMFSFJ Mitte August vorliegen. Die Kernergebnisse sind im Internet sowie in einem gesonderten Booklet (PDF-Datei) schon jetzt verfügbar.
 
 
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Krankschreibung künftig auch per Videosprechstunde möglich
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Ärzte können Patienten künftig unter bestimmten Voraussetzungen regelgemäß auch per Videosprechstunde krank schreiben. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte Juli.
 
Voraussetzung für eine Krankschreibung per Videosprechstunde soll sein, dass der Versicherte der Arztpraxis bekannt ist und die Erkrankung eine Untersuchung per Videosprechstunde zulässt. Die so ausgestellte Krankschreibung ist dabei auf sieben Kalendertage begrenzt. Folgekrankschreibungen können nur per Videosprechstunde ausgestellt werden, wenn die ursprüngliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufgrund eines Praxisbesuchs erfolgte war.
 
Der G-BA passte seine Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie entsprechend an. Die Änderung tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
 
Mit demselben Beschluss wurde zudem festgelegt, dass die Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung für die Krankenkasse ab Januar 2021 digitalisiert und elektronisch übermittelt wird. Außerdem stellte der G-BA klar, dass dass die kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 Pflegezeitgesetz keine Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie darstellt, sondern einen Ausnahmetatbestand.
 
Die Regelung besagt, dass gesetzlich versicherte Arbeitnehmer für die Versorgung eines pflegebedürftigen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben können. Sie erhalten in dieser Zeit das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld als Entgeltersatzleistung.
 
 
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Die besten Nachwuchs-Pflegemanager gesucht
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Zum zehnten Mal verleiht der Bundesverband Pflegemanagement in diesem Jahr den Pflegemanagement-Award. In der offenen Kategorie werden die besten deutschen Nachwuchs-Führungskräfte in der Pflege gesucht. Nominierungen sind bis zum 30. September möglich.
 
Ausgezeichnet werden sollen laut Ausschreibung Nachwuchs-Pflegemanager, die sich kommunikativ, kreativ, engagiert und fachlich kompetent für die Stärkung der Pflege als Profession und die Qualität der Patientenversorgung einsetzen. Auch Empathie und die Fähigkeit zum Krisenmanagement spielen bei der Beurteilung eine Rolle.
 
Nominiert werden die Kandidaten für den Pflegemanagement-Award von ihren Vorgesetzten. Dazu sind ein kurzes Exposé über ein konkretes Projekt sowie ein kurzer Lebenslauf vonnöten. Die Eingabe der Daten ist direkt auf der Internetseite des Pflegemanagement-Awards möglich.
 
Den Gewinnern winken unter anderem ein exklusives Führungskräfte-Training, Buchgutscheine und ein Kurzurlaub.
 
 
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Neue Materialien für Azubi-Werbung
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Die bundesweite „Ausbildungsoffensive Pflege“ hat nachgelegt und allen Pflegeeinrichtungen, die an der generalistischen Ausbildung interessiert sind, weitere Werbematerialien zur Verfügung gestellt. Neben einer Fortsetzung der Video-Reihe „Frühspätnachtdienst mit…“ gibt es weitere Videos und neue Plakate.
 
Die zweite Folge der Reihe „Frühspätnachtdienst“, in der verschiedene Protagonisten aus der Pflege mit der Kamera begleitet werden (siehe LfK-Aktuell vom Juni), handelt von Panajotis, der einen ambulanten Pflegedienst in Mannheim leitet. Er nimmt Ausbildungsinteressierte zu einem typischen Tag in seinem Berufsalltag mit. Das Kampagnenmaterial zu der Reihe lässt sich hier herunterladen (Zip-Datei).
 
Zusätzlich zu den persönlichen Portraits soll ab Herbst die fiktive Webserie „Ehrenpflegas“ für Interesse an den Pflegeberufen sorgen. Die Serie, in der drei Jugendliche eine Ausbildung in der Pflege beginnen, ist als Sitcom gestaltet und beinhaltet die Hauptbotschaften der Kampagne „Mach Karriere als Mensch“. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey begleitet eine Folge der Serie.
 
Ab sofort stehen zudem neue Plakatmotive zur Verfügung, die für Aufmerksamkeit sorgen sollen. Sie können zusammen mit den anderen Materialien auf der Kampagnen-Webseite w w w. pflegeausbildung. net heruntergeladen und sowohl in Print-Form als auch online in Social Media-Netzwerken eingesetzt werden.
 
 
Webseite der Kampagne „Mach Karriere als Mensch“ mit zahlreichen Werbematerialien zum Download
 
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Verbraucherzentrale fragt nach Erfahrungen mit Treppenliften
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Die Verbraucherzentrale NRW nimmt Vertriebsmethoden und Verbraucherfallen bei Treppenliften in einem neuen Projekt näher unter die Lupe. Sie ruft in diesem Zusammenhang alle Verbraucher zur Teilnahme an einer Online-Umfrage auf. Zusätzlich stellt sie im Internet Informationen bereit, was bei der Anschaffung eines solchen Hilfsmittels zu beachten ist.
 
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Konjunkturpaket: Pflegeversicherung erhält Bundeszuschuss
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Zum ersten Mal seit ihrer Einführung erhält die soziale Pflegeversicherung einen Zuschuss des Bundes aus Steuermitteln. Die Maßnahme ist Teil des von der Bundesregierung vorgelegten Zweiten Nachtragshaushalts zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie, den Bundestag und Bundesrat im Juli verabschiedeten.
 
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WEITERBILDUNG
Nachqualifizierungs-maßnahme
WB1
 
20.8.2020 Köln/online
17.9.2020 Köln/online
 
 
 
Qualitätsbeauftragter für Pflegedienste
LfK-Weiterbildung QB
 
17.-21.8.2020 Köln/online
7.-11.9.2020 Dortmund/online
 
 
 
Weiterbildung Behandlungspflege
LfK-Weiterbildung Behandlungspflege
 
7.9.-3.12.2020 Köln/online
14.9.-8.12.2020 Krefeld/online
 
 
Pflegeberater und Pflegeschulung
WB4
 
25.-27.8.2020 Köln/online
8.-10.9.2020 Dortmund/online
 
 
 
Praxisanleitung in 300 Stunden
LfK-Weiterbildung
 
12.8.-9.12.2020 W‘tal/online
14.9.-20.01.2020 Köln./online
 
 
 
Palliativ-Care-Weiterbildung
LfK-Weiterbildung Palliativ Care
 
12.8.-6.10.2020 Bielefeld/online
7.9.-6.11.2020 Münster/online
 
 
Leitung eines Pflegedienstes I
WB7
 
24.8.-11.12.2020 W‘tal/online
7.9.-16.12.2020 Köln/online
 
 
 
Hygienebeauftragter in der Pflege
LfK-Weiterbildung 8
 
24.-28.8.2020 Oberh./online
7.-11.9.2020 Münster/online
 
 
 
Verwaltungsleitung in der Pflege
LfK-Weiterbildung 9
 
20.8.-8.10.2020 Oberh./online
14.9.-25.11.2020 Münst./online
 
 
IMPRESSUM
 
Sie erhalten diese E-Mail als Mitglied im Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e. V. Dies entspricht den datenschutzrechtlichen Vorgaben der DS-GVO zur Erfüllung des Mitgliedsverhältnisses und des Vereinszwecks. Künftige Ausgaben werden an die E-Mail-Adresse geschickt, die im Feld "Inhaber-E-Mail" auf Ihrer LfK-Profilseite angegeben ist. Achtung: Beim Löschen dieser Angaben erhalten Sie künftig ggf. wichtige Informationen nicht mehr! Mein Profil ändern (bitte mit Zugangsdaten einloggen; ausgenommen Tagespflege-Mitglieder im LfK)
 
Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW e. V.
 
Geschäftsführung: Christoph Treiß (V.i.S.d.P.)
Redaktion: Jana Wriedt
 
Alfred-Schütte-Allee 10
50679 Köln
Tel.: 0221 / 88 88 55-0
 
E-Mail Internet
 
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